Durch Stadtwerke Duisburg gelöste Beschwerde. | 1188 Views | 12.08.2012 | 12:43 Uhr
geschrieben von Sabine Reiter

Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)

3 Monatsraten im Voraus!

Bestell-/Kundennummer: 8800903809

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Ich bin neuer Vertragspartner (leider) von Rheinpower ab dem 21.07.2012. Unglaublich, es sind noch keine 4 Wochen vergangen - da bucht diese Firma bereits 3 Monatsabschläge im voraus ab (15.06./15.07./15.08/ = 230,00€ = 3x 76,00 €. Die ersten 2 Monatsabschläge 152,00 € ohne Vorankündigung. Ich habe nunmehr meine Einzugsermächtigung entzogen - bin gespannt, was nun passiert. Ich kann jedem nur raten, sich die Vertragsbedingungen genau durchzulesen. Bislang habe ich aber auch keinen Stromanbieter gefunden, der ordentlich arbeitet (vorher EonAvacon - auch katastrophal - man bekommt keine Antworten etc. ich hatte gehofft, mit Rheinpower einen besseren Vertragspartner zu bekommen - aber ich denke da bin ich vom Regen in die Traufe gekommen.

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Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg AG: Anpassung der Abschlagszahlungen


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Kommentare und Trackbacks (4)


12.08.2012 | 13:12
von Anmerkung | Regelverstoß melden
Ich würde an Ihrer Stelle die persönlichen Daten (Anschrift) auf den Bild unkenntlich machen!

13.08.2012 | 23:34
von Sabine Reiter | Regelverstoß melden
Nein, ich habe nicht die vierteljährliche Abbuchung gewählt. Vielmehr geht es um die monatlich gezahlten Abschlagszahlungen in Höhe von 76,00 € zahlbar frühestens am 15. des Monats vor Lieferbeginn fällig. Da ich ab 21.07.2012 Vertragspartner wurde, zählt der 15.06.der 15.07 und der 15.08 - also 3 Raten vom Vertragsanfang 21.07. bis 15.08.2012 (3 1/2 Wochen - gezahlt für 3 Moante!). Abgebucht wurde ohne Vorankündigung. Wobei die ersten beiden Raten am 09.08.2012 abgebucht wurden. Die Abschlagssummen stehen in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Stromverbrauch!

14.08.2012 | 09:20
von Ronald Stamm | Regelverstoß melden
Wegen der angeblich zu hohen Abschlagssummen im Vergleich zum Stromverbrauch ist zu bedenken, das bei den meisten Anbietern Rabatte, Boni u. dgl. nicht sofort gewährt werden sondern erst nach einem Jahr bei der Schlußrechnung verrechnet werden. Dazu sollte aber näheres in den Vertragsbedingungen stehen.

16.08.2012 | 19:20
von Sabine Reiter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Reiter,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 12.08.2012.

Wie Sie unseren AGB entnehmen können buchen wir die Abschlagszahlungen im Voraus für den Folgemonat ab.

Da Sie sich zum 21.07.2012 angemeldet haben, wäre somit normalerweise die erste Abbuchung bereits im Juni fällig.

Hinzu kommt, dass wir die Zustimmung von Ihrem Verteilnetzbetreiber erst am 02.08.2012 erhalten haben.

Aus diesem Grund haben wir die Abschlagszahlungen für die Monate Juli, August und September abgebucht.

Im September wird die nächste Abschlagszahlung für den Monat Oktober fällig.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sehr geehrte Herr XXXX,
ich habe hierfür kein Verständnis.In Vorleistung zu gehen ist eine Sache, aber für 9 Tage Stromlieferung 1 volle Abschlagsrate zu nehmen ist unangemessen und unfair.Im vierten Fairness-Ranking durchleuchtet FOCUS-MONEY die Zufriedenheit der Kunden mit Stromanbietern. Wie Fairness für Treue sorgt
Studie: Bester StromFAIRsorger - weiter lesen auf FOCUS Online: www.focus.de/finanzen/news/studie-bester-stromfairsorger_aid_673860.html
Ich kann nur jedem Verbraucher raten, sich genauestens zu informieren, mit welchem Stromanbieter er einen Vertrag abschließt.
Mein Fehler, dass ich Ihre AGBs falsch interpretiert habe. Leid tun mir Studenten uns sozial Schwächere, denen man in wenigen Wochen 228,-- € vom Konto abbucht. Für mich steht fest, dass ich anhand der Ranking Liste, mir zum möglichen Vertragsende einen fairen Partner als Stromanbieter suchen werde. Vielen Dank für Ihre Antwort, die mich letztendlich nicht befriedigt hat.




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