FlexGas GmbH (Berlin)
Keine Anpassung der Abschläge, trotz niedrigerem Verbrauch
FlexGas weigert sich, die vierteljährlich zu zahlenden Abschläge nach unten zu korrigieren.
Der Verbrauch ist von ursprünglich 40000 kWh (Schätzung zum Vertragsbeginn) auf 32627 kWh gesunken. Dies ist laut Abrechnung deutlich ersichtlich. Die Gutschrift wurde mit der überhöhten Abschlagszahlung verrechnet. Nach mehrmaligen sinnlosen Telefonkontakten habe ich jetzt mein Anliegen schriftlich per Post an FlexGas gesandt.
Die "Telefonberater" scheinen angewiesen zu sein, Kunden hin zu halten oder ab zu wimmeln! Die größte Dreistigkeit war zu behaupten, man hätte, laut AGB, eine 10-Tagesfrist nach Erhalt der Jahresabrechnung zur Anpassung der Zahlung eines geringeren Abschlags, man sollte dies selbst einreichen!
Wenn sich der Verbrauch auf 48000 kWh erhöht hätte, hätte das Unternehmen vermutlich sicher keine Probleme, die Abschläge noch oben anzupassen! Leider läuft mein Vertrag noch bis Ende Februar 2013. Das Kündigungsschreiben ist schon fertig.
Auch sonst ist die Kundenbetreuung ein Katastrophe. Verschleierung von Preiserhöhungen, unüblich lange Wartezeiten auf Abrechnungen etc..
Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, SO IST DIES ANGEMESSEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.
Dann, wenn der Verbraucher erstmalig eine eigene Wohnung bezieht u. keine vorhergehende Abrechnungsperiode als Basis berücksichtigt werden kann, kann ein durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Kunden als Kalkulationsgrundlage dienen.
Vom Energieversorger IST zu berücksichtigen, dass der Verbraucher Abschlagszahlungen nach unten korrigieren möchte, wenn er das nachvollziehbar begründet, beispielsweise wenn sich der Haushalt verkleinert hat, durch eine effizientere Heizungsanlage usw.
Fazit: Vorauszahlungen und Abschläge sind entsprechend des Verbrauchs der vorherigen Abrechnungsperiode zu berechnen, wobei der vereinbarte Preis die Grundlage bildet.
vgl. auch Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen" (Stand 19.01.12)
www.vz-nrw.de/UNIQ133918381125982/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen
Warum erstellen und übersenden Sie Flexgas nicht eine eigene Berechnung der zu zahlenden Abschläge auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs, des jetzigen Preises und unter Berücksichtigung des Guthabens aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum? Und dann: nichts mehr abbuchen lassen, bis das Guthaben aus der vorherigen Rechnung "verbraucht" ist.
"Noch keine Reaktion, kein Brief, keine Email" - mit viel Geduld wird aus Gras Milch. ..
Vielen Dank nochmal für den Hinweis!
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst