Durch FlexGas endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 562 Views | 04.09.2012 | 14:25 Uhr
geschrieben von Corinna Goethe

FlexGas GmbH (Berlin)

Keine Anpassung der Abschläge, trotz niedrigerem Verbrauch

FlexGas weigert sich, die vierteljährlich zu zahlenden Abschläge nach unten zu korrigieren.

SCHLAGWORTE

Der Verbrauch ist von ursprünglich 40000 kWh (Schätzung zum Vertragsbeginn) auf 32627 kWh gesunken. Dies ist laut Abrechnung deutlich ersichtlich. Die Gutschrift wurde mit der überhöhten Abschlagszahlung verrechnet. Nach mehrmaligen sinnlosen Telefonkontakten habe ich jetzt mein Anliegen schriftlich per Post an FlexGas gesandt.

Die "Telefonberater" scheinen angewiesen zu sein, Kunden hin zu halten oder ab zu wimmeln! Die größte Dreistigkeit war zu behaupten, man hätte, laut AGB, eine 10-Tagesfrist nach Erhalt der Jahresabrechnung zur Anpassung der Zahlung eines geringeren Abschlags, man sollte dies selbst einreichen!

Wenn sich der Verbrauch auf 48000 kWh erhöht hätte, hätte das Unternehmen vermutlich sicher keine Probleme, die Abschläge noch oben anzupassen! Leider läuft mein Vertrag noch bis Ende Februar 2013. Das Kündigungsschreiben ist schon fertig.

Auch sonst ist die Kundenbetreuung ein Katastrophe. Verschleierung von Preiserhöhungen, unüblich lange Wartezeiten auf Abrechnungen etc..

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Meine Forderung an FlexGas GmbH: Anpassung der Abschlagszahlung entsprechend des Verbrauchs, Erstattung von zuviel gezahlten Abschlägen


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Kommentare und Trackbacks (7)


04.09.2012 | 15:15
von ReclaBoxler-6414014 | Regelverstoß melden
Nach § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz MUSS sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.

Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, SO IST DIES ANGEMESSEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.

Dann, wenn der Verbraucher erstmalig eine eigene Wohnung bezieht u. keine vorhergehende Abrechnungsperiode als Basis berücksichtigt werden kann, kann ein durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Kunden als Kalkulationsgrundlage dienen.

Vom Energieversorger IST zu berücksichtigen, dass der Verbraucher Abschlagszahlungen nach unten korrigieren möchte, wenn er das nachvollziehbar begründet, beispielsweise wenn sich der Haushalt verkleinert hat, durch eine effizientere Heizungsanlage usw.

Fazit: Vorauszahlungen und Abschläge sind entsprechend des Verbrauchs der vorherigen Abrechnungsperiode zu berechnen, wobei der vereinbarte Preis die Grundlage bildet.

vgl. auch Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen" (Stand 19.01.12)

www.vz-nrw.de/UNIQ133918381125982/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen

Warum erstellen und übersenden Sie Flexgas nicht eine eigene Berechnung der zu zahlenden Abschläge auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs, des jetzigen Preises und unter Berücksichtigung des Guthabens aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum? Und dann: nichts mehr abbuchen lassen, bis das Guthaben aus der vorherigen Rechnung "verbraucht" ist.

11.09.2012 | 15:30
von Corinna Goethe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Reaktion, kein Brief, keine Email


11.09.2012 | 15:37
von ReclaBoxler-6111014 | Regelverstoß melden
Haben Sie den letzten Absatz des 1. Kommentars beherzigt?
"Noch keine Reaktion, kein Brief, keine Email" - mit viel Geduld wird aus Gras Milch. ..

13.09.2012 | 11:52
von Corinna Goethe | Regelverstoß melden
Gestern kam die Bestätigung der Kündigung (28.02.13). Der Entzug der Einzugsermächtigung wurde ebenfalls bestätigt. Auf die Anpassung ist Flexgas überhaupt nicht eingegangen. War zu erwarten. Und wie geraten werde ich den letzen Abschlag einbehalten (im Dez. fällig), ich halte das auch für das Beste. Die Rate sollte sich dann etwa mit den Forderungen von Flexgas decken. Die sollen nur kommen.

Vielen Dank nochmal für den Hinweis!

23.09.2012 | 08:46
von Corinna Goethe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da ich die Einzugsermächtigung zurückgenommen habe und dies von Flexgas bestätigt wurde, werde ich bei der nächsten Abschlagszahlung die mir zustehende Summe einbehalten. Flexgas ist nach wie vor nicht bereit den Abschlag anzupassen.


18.10.2012 | 16:19
von August Friedrich | Regelverstoß melden
Ich habe das gleiche Problem: keine Anpassung der Abschlagszahlungen trotz drastisch gesunkenem Verbrauch. Ich komme auch erst März 2013 aus dem Vertrag raus. Bishaer haben sie mir nicht einmal meine Rückzahlung überwiesen, die sie selber vor 8 Wochen in der Jahresrechnung avisiert hatten. D.h. für mich: zurückhalten der Abschlagszahlung komplett, denn dann sollen sie sich bei mir melden, wenn sie Geld haben wollen.

29.11.2012 | 10:51
von Corinna Goethe endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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