Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 977 Views | 30.10.2012 | 17:00 Uhr
geschrieben von N.A. Hennigs

E.ON Energie Deutschland GmbH (Paderborn)

EON erstellt keine Schlussrechnung und droht mit Sperrung

Bestell-/Kundennummer: 242045622270

Bereits zum 30.09.2012 habe ich den Stromanbieter gewechselt und den Schlusszählerstand ordnungsgemäss und fristgerecht an EON übermittelt. Laut Telefonat vom 24.10.2012 (10:15 Uhr) mit der Kundenberaterin Frau Franziska Mahr liegt dieser dort auch vor, sodass der Erstellung einer Schlussrechnung rein gar nichts entgegensteht.

SCHLAGWORTE

Der neue Stromanbieter ist R (h) einpower - Stadtwerke Duisburg AG. Dieser hat die Abschläge für Oktober und November termingerecht erhalten.

Am 08.10.2012 erhielt ich dann Post von EON - keineswegs die von mir erwartete Schlussrechnung; vielmehr erhielt ich eine mit 5,00 Euro berechnete Mahnung und Sperrandrohung, da ich den angeblich am 25.09. fälligen Abschlag für Oktober (!) nicht überwiesen hätte.

Ich schrieb den Kundendienst daraufhin per Mail am 18.10., 19.10., 22.10. und 23.10. an und bat um umgehende Klärung und Rücknahme der Sperrandrohung. Gleichzeitig forderte ich meine Schlussrechnung an und erklärte, den daraus eventuell noch resultierenden Restbetrag UNVERZÜGLICH nach Erhalt derselbigen an EON zu überweisen.

Auf diese vier(!) Mails habe ich bis zum heutigen Tag keine Antwort erhalten, stattdessen sandte man am 22.10. erneut Brief, da EON "leider auch nach der letzten Mahnung nichts von mir gehört habe". Natürlich wiederum mit Mahnkosten i. H.v. 5,00 Euro berechnet.

Ich habe den Vorgang nun am 24.10. per Einschreiben/Rückschein an EON gesandt, die UNVERZÜGLICHE Rücknahme der Sperrandrohung gefordert und EON vorsorglich Hausverbot für die Ausführung einer Versorgungssperre erteilt. Sollte die Rücknahme nicht umgehend erfolgen, werde ich beim Amtsgericht Bad Oeynhausen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Einstellung der Energieversorgung erwirken.

Zudem habe ich EON eine letzte Frist bis zum 31.10.2012 gesetzt und werde nach Ablauf bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Strafantrag wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Betruges gegen die GF Fittje und Rickert stellen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Unverzügliche Rücknahme der Sperrandrohung und Erstellung der Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.11.2012 | 11:41
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Hennigs,

es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern müssen. Die von Ihnen erlebte Servicequalität entspricht natürlich nicht dem Niveau, das Sie von uns erwarten dürfen, und auch nicht dem Standard, den wir uns selbst gesetzt haben.

Es freut uns um so mehr, dass die Angelegenheit in einem Telefonat mit unserer Mitarbeiterin geklärt werden konnte. Ergänzend zu Ihrem Telefonat erhalten Sie in den nächsten Tagen eine schriftliche Erläuterung zu Ihren Zahlungen und unseren Forderungen.

Wir hoffen, dass dann alles in Ihrem Sinne erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.10.2012 | 04:19
von Thomas Franke | Regelverstoß melden
Das stinkt wirklich zum Himmel. Solchen Firmen sollte das Handwerk gelegt werden. Sie können ggf. hier eine Beschwerde einreichen: www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

03.11.2012 | 09:40
von N.A. Hennigs | Regelverstoß melden
EON hat sich telefonisch und schriftlich am 31.10.2012 für die
verspätete Bearbeitung entschuldigt, die Mahnkosten storniert und die Schlussrechnung erstellt. Die Angelegenheit ist damit für mich erledigt.

05.11.2012 | 10:07
von N.A. Hennigs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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