Stromio GmbH (Düsseldorf)
13,8% Preiserhöhung und Stromio verweigert die Kündigung
Am 02.11.2012 teilt mir Stromio per E-Mail mit, dass sie den Preis zum 01.01.2013 erhöhen werden und zwar um 13,8%. Mit der Begründung: die EEG Umlage steigt.
Daraufhin schicke ich Ihnen, am 09.11.2012 eine außerordentliche Kündigung.
Stromio antwortet am 12.11.2012: "Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht notwendig." Begründung: EEG-Umlage sei ein separater Preisbestandteil.
Am 14.11.2012 legte ich bei Stromio Widerspruch ein. Begründung: Die EEG - Umlage ist kein durchlaufender Posten, den man 1:1 an den Verbraucher weitergibt, sondern ein Kalkulationsposten.
Stromio entscheidet, in welcher Höhe sich die "EEG - Umlage" auf den von ihnen gestellten Preis auswirkt.
Bei eine Preiserhöhung von 13,8 % ansteht bei mir der Verdacht, dass Stromio an der Umsetzung der EEG-Umlage etwas verdienen will. Also, eine versteckte Preiserhöhung.
20.11.2012 | 13:46
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
www.tagesschau.de/wirtschaft/oekostrom-umlage102.html
Tagesschau.de - Zitat: ". .. Um bis zu 19 Prozent wollen die Energieversorger ihre Tarife zum Jahreswechsel anheben. Im Schnitt beträgt der Preissprung fast 12 Prozent. Als Begründung wird vor allem die Energiewende, konkret die ab 1.1.2013 steigende EEG-Umlage, ins Feld geführt. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. .. "
www.tagesschau.de/wirtschaft/strompreis130.html
"Die Auswertung der Anschreiben wird Grundlage sein, juristische Schritte zu prüfen"
bit.ly/VWZ5Ac
Bund der Energieverbraucher e. V.: Tipps.
"Wie Sie sich wehren können"
bit.ly/XVkTgdSchlichtungsstelle Energie e. V.:
"Wir prüfen Ihr Anliegen und erarbeiten eine Schlichtungsempfehlung"
bit.ly/rEG37Q
Musterbrief der Verbraucherzentrale:
Kündigung: bit.ly/ZYzIy8
Widerspruch: bit.ly/TMoKF4
Habe nochmal nachgerechnet wegen der Preiserhöhung.
Um fair zu bleiben, es war eine Erhöhung um 8% und nicht um 13,8%.
Habe mich verechnet weil ich einen falschen Abschlag im Kopf hatte.
Finde den Umgangston ziemlich unpassend.
Faktisch haben Sie recht, hier werden oft %-Zahlen genannt, die wirklich schwer zu erklären sind. Aber bei Grünwelt/Stromio liegt der Fall eigentlich ganz einfach:
Die Formulierung in ihren AGB § 6, Absatz 3 sagt eindeutig, dass "im Falle der Erhöhung von Preisen" eine Kündigung möglich ist, und dies ohne Ausnahmen. Mit der Erhöhungsankündigung hat Stromio faktisch die Preise erhöht, sie formulieren es sogar selbst: "Ihr Arbeitspreis erhöht sich. ".
Und damit hat der Kunde ein Kündigungsrecht nach AGB, auch wenn in § 6, Absatz 7 und § 7, Absatz 1-7 von der "Weitergabe von hoheitlichen Belastungen" gesprochen wird, ist doch nirgends in den AGBs eine Kündigung bei Preiserhöhung aus diesen Gründen ausgeschlossen.
Und damit erscheint mir die Aussicht auf Erfolg durchaus gerechtfertigt, auch wenn dieser auf dem Klageweg erstritten werden muss.
Um es nochmal klar zu sagen: um ein SONDER-Kündigungsrecht geht es nicht, vielmehr um ein ganz normales Kündigungsrecht nach § 6, Absatz 3 der AGB.