Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 7050 Views | 16.11.2012 | 13:33 Uhr
geschrieben von M. Choleva

Stromio GmbH (Düsseldorf)

13,8% Preiserhöhung und Stromio verweigert die Kündigung

Am 02.11.2012 teilt mir Stromio per E-Mail mit, dass sie den Preis zum 01.01.2013 erhöhen werden und zwar um 13,8%. Mit der Begründung: die EEG Umlage steigt.

SCHLAGWORTE

Daraufhin schicke ich Ihnen, am 09.11.2012 eine außerordentliche Kündigung.

Stromio antwortet am 12.11.2012: "Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht notwendig." Begründung: EEG-Umlage sei ein separater Preisbestandteil.

Am 14.11.2012 legte ich bei Stromio Widerspruch ein. Begründung: Die EEG - Umlage ist kein durchlaufender Posten, den man 1:1 an den Verbraucher weitergibt, sondern ein Kalkulationsposten.

Stromio entscheidet, in welcher Höhe sich die "EEG - Umlage" auf den von ihnen gestellten Preis auswirkt.

Bei eine Preiserhöhung von 13,8 % ansteht bei mir der Verdacht, dass Stromio an der Umsetzung der EEG-Umlage etwas verdienen will. Also, eine versteckte Preiserhöhung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der außerordentlichen Kündigung zum 31.12.2012


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.11.2012 | 13:46
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


17.11.2012 | 19:52
von ReclaBoxler-8012224 | Regelverstoß melden
Die EEG-Umlage für 2013 steigt von 3,59 Cent je Kilowattstunde auf 5,277 Cent je Kilowattstunde, dazu kommen noch die Steuern.

www.tagesschau.de/wirtschaft/oekostrom-umlage102.html

Tagesschau.de - Zitat: ". .. Um bis zu 19 Prozent wollen die Energieversorger ihre Tarife zum Jahreswechsel anheben. Im Schnitt beträgt der Preissprung fast 12 Prozent. Als Begründung wird vor allem die Energiewende, konkret die ab 1.1.2013 steigende EEG-Umlage, ins Feld geführt. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. .. "

www.tagesschau.de/wirtschaft/strompreis130.html

19.11.2012 | 15:37
von ReclaBoxler-2389571 | Regelverstoß melden
Strompreiserhöhungen: Verbraucherzentrale NRW sammelt Versorgerschreiben.

"Die Auswertung der Anschreiben wird Grundlage sein, juristische Schritte zu prüfen"

bit.ly/VWZ5Ac

Bund der Energieverbraucher e. V.: Tipps.

"Wie Sie sich wehren können"

bit.ly/XVkTgdSchlichtungsstelle Energie e. V.:

"Wir prüfen Ihr Anliegen und erarbeiten eine Schlichtungsempfehlung"

bit.ly/rEG37Q

Musterbrief der Verbraucherzentrale:

Kündigung: bit.ly/ZYzIy8

Widerspruch: bit.ly/TMoKF4

20.11.2012 | 16:46
von M. Choleva | Regelverstoß melden
Stromio sich heute bei mir gemeldet und verweigert mir weiterhin die Außerordentliche Kündigung.

Habe nochmal nachgerechnet wegen der Preiserhöhung.

Um fair zu bleiben, es war eine Erhöhung um 8% und nicht um 13,8%.
Habe mich verechnet weil ich einen falschen Abschlag im Kopf hatte.

23.11.2012 | 13:53
von M. Choleva noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio verweigert weiterhin die außerordentliche Kündigung.


30.11.2012 | 14:07
von M. Choleva endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein trauriges Bild, was Stromio gegenüber seinen Kunden abliefert.


04.12.2012 | 10:04
von O. P. | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter. Pan

Finde den Umgangston ziemlich unpassend.

Faktisch haben Sie recht, hier werden oft %-Zahlen genannt, die wirklich schwer zu erklären sind. Aber bei Grünwelt/Stromio liegt der Fall eigentlich ganz einfach:

Die Formulierung in ihren AGB § 6, Absatz 3 sagt eindeutig, dass "im Falle der Erhöhung von Preisen" eine Kündigung möglich ist, und dies ohne Ausnahmen. Mit der Erhöhungsankündigung hat Stromio faktisch die Preise erhöht, sie formulieren es sogar selbst: "Ihr Arbeitspreis erhöht sich. ".

Und damit hat der Kunde ein Kündigungsrecht nach AGB, auch wenn in § 6, Absatz 7 und § 7, Absatz 1-7 von der "Weitergabe von hoheitlichen Belastungen" gesprochen wird, ist doch nirgends in den AGBs eine Kündigung bei Preiserhöhung aus diesen Gründen ausgeschlossen.

Und damit erscheint mir die Aussicht auf Erfolg durchaus gerechtfertigt, auch wenn dieser auf dem Klageweg erstritten werden muss.

Um es nochmal klar zu sagen: um ein SONDER-Kündigungsrecht geht es nicht, vielmehr um ein ganz normales Kündigungsrecht nach § 6, Absatz 3 der AGB.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!