Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1260 Views | 29.11.2012 | 00:06 Uhr
geschrieben von Andreas Pelz

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Abänderungskündigung zur EEGUmlageerhöhung wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 000121793247 Vorgangsnummer: 911904#4540139‏

Stromio akzeptiert weder "Abänderungskündigung" (Beendigung des Vertrages mit Abschluss eines Neuvertrages "Tarifwechsel") noch die dann logische ausdrückliche Kündigung wegen der EEG-Umlage ab 01.01.2013. Stromio begründet das damit, dass die Erhöhung der Steuer 1:1 weiter gegeben werde.

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Fakt ist aber, dads die Erhöhung der Abschlagszahlung bei fast 10 Prozent liegt und damit weit höher als die EEG-Umlageerhöhung ist. Also ist es eine Preiserhöhung.

Na ja, ich sehe das locker: für mich ist gekündigt und ich mache einfach einen Anbieterwechsel und gut ist, sowas unkulantes habe ich noch nie erlebt. Bei einer Bitte um einen Tarifwechsel völlig überzogen und albern.

Stromio schreibt:

"Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.11.2012.

In unserer Mitteilung vom 19.11.2012 informieren wir Sie über die Änderung der EEG-Umlage ab 01.01.2013.

Bei der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) und der StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung-Umlage) handelt es sich um sogenannte hoheitliche Belastungen, deren Höhe in Ihrem Strompreis jeweils fest eingestellt ist. Die Belastungen aus den Umlagen kommen nicht uns als Stromanbieter zu Gute, sondern werden in einem Umlageverfahren an die Produzenten erneuerbarer Energie, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. zum Ausgleich individueller Netzentgelte vergütet.

Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Form an Sie als Stromkunde weiterzureichen."

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Abänderungskündigung, also Tarifwechsel


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.11.2012 | 13:12
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


29.11.2012 | 09:37
von Df
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

29.11.2012 | 12:43
von ReclaBoxler-4515252 | Regelverstoß melden
Wenn Stromio Ihrer Kündigung nicht zustimmt, besteht leider auch nicht die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.

29.11.2012 | 14:21
von Amtmann | Regelverstoß melden
"Abänderungskündigung", was ist das denn, ohje, hab ich was verpasst?

29.11.2012 | 20:03
von Andreas Pelz | Regelverstoß melden
Ein Vertrag beinhaltet zwei Vertragsparteien. Wenn eine Vetragspartei kündigt, ist dies erst einmal der ausgesprochene Wille. Ob und inwieweit die andere Vertagspartei ein Anrecht auf Erfüllung (sprich Gegegnleistung oder Ersatzansprüche) hat bleibt davon ersteinmal völlig unberührt. Gegebenenfalls bleibt der zweiten Partei der Klageweg auf Erfüllung. Eine ausgesprochene Kündigung ist eine Willenserklärung der einen Vetragspartei. Es ist nicht notwendig das die andere Partei dies akzeptiert oder bestätigt. Und diese Kündigung als Kopie ist ausreichend den Anbieter zu wechseln (nur diese Kündigung als Kopie braucht man um einen neuen Stromvertrag einzugehen.Im übrigen gibt Stromio nicht die EEG-Umlage 1:1 wie behauptet weiter, denn dann dürfte die Erhöhung nicht 8 Prozent überschreiten. Somit ist darin eine "versteckte" Preiserhöhung beinhaltet und hat den Anspruch auf das Recht zur "außerordentliche Kündigung" zur Folge. Was ich eigentlich gar nicht wollte (sondern nur einen Tarifwechsel, genannt "Abänderungskündigung": also die Kündigung des Altvertrages mit gleichzeitigem Abschluß eines Neuvertrages).
Und Tarifänderungen sind mehr als Marktüblich ion unzähligen Bereichen des Lebens. Ich vertseh auch gar nicht warum Stromio so undfreundlich ist: bei so einem Kundenservice ist doch klar das die unzufriedenen Kunden bei der nächsten Gelegenheit wechseln. also sehr kurz gedachte Geschäftspolitik. Auf jeden Fall niemand mit dem ich Vertrag mit Handschlag machen würde.

29.11.2012 | 22:04
von Gunnar Kaufer | Regelverstoß melden
Hallo ihr lieben.
jetzt mal ohne spass. was ich hier jetzt lese in diesem forum zu dieser stromio firma macht mir angst. ok noch is bei mir nix passiert nur ich habe dorthin gewechselt und heute die bestätigung per post bekommen. habe noch 14 tage zeit zuwiderrufen. wenn ich das hier lese alle macht das wohl auch sinn. eben bei verifox angerufen ob sie davon kenntnis haben zu dieser firma ominös betrug etc pp aber sie meinten wie sind unabhängig und bewerben diese firma nich sondern stellen nur vergleiche an. wir kommentieren das verhalten nicht. hahahha sehr hilfreich danke verifox. alles rotze was man macht das kotzt mich shcon wieder an. also widerrufe ich jetzt das bei dieser dödelfirma in schriftlicher form und muss ich meinem derzeitigen anbieter auch noch informieren macht das sinn eurer meinung nach? maaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaan suuuuper verifox. fuck. danke für antworten

30.11.2012 | 16:21
von Andreas Pelz | Regelverstoß melden
Das ist die hier von Stromio angekündigte Antwort zu meiner Bitte eines Tarifwechsels:

Sehr geehrter Herr Pelz,

ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Wie bereits mitgeteilt, nimmt die Stromio GmbH selbst keine Preiserhöhung vor.

Sämtliche Preisveränderungen zum 01.01.2013 resultieren aus staatlichen Erhöhungen.

Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhung ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig.
Ebenso würde eine mögliche Senkung der Umlagen zu Ihren Gunsten von uns weitergegeben.

Im einzelnen passt der Gesetzgeber folgende Bestandteile an:

EEG Umlage ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 2,00515 Cent/kWh brutto
Strom NEV Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,21182 Cent/kWh brutto
KWK Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,14756 Cent/kWh brutto

Daraus resultiert eine Gesamterhöhung von 2,365 Cent/kWh brutto. Die Stromio GmbH gibt lediglich diese Abgaben 1 zu 1 an Sie weiter.

Diese Weitergabe ist für uns als Lieferanten wirtschaftlich notwendig, da wir die Höhe der Umlagen nicht selbst beeinflussen können und diese für uns im Voraus daher unkalkulierbar sind.
Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Preiserhöhung, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht ausschließt.

Selbstverständlich können Sie, die Höhen, dieser hoheitlichen Abgaben jederzeit bei der Bundesnetzagentur erfragen.

Ich danke für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
Martina Beßler

30.11.2012 | 16:59
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


25.12.2012 | 19:07
von Andreas Pelz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma behaart auf ihrer Postition.




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