420 Views | 11.02.2013 | 18:59 Uhr
geschrieben von Adrian Przibylla

I-CASES (Königstein)

Defekte Grafikkarte eingeschickt und noch immer keine neue Erhalt

Bestell-/Kundennummer: 2520

Am 27.12.2012 habe ich I-Cases und MSI telefonisch vereinbart, daß ich meine defekte Graka zur I-Cases zusende, damit ich eine neue Graka erhalte.

SCHLAGWORTE

Am 03.01.2013 habe ich diese meine Graka verschickt.

Ab dem 09.01.2013 habe ich täglich eine E-Mail geschrieben, ob meine Graka angekommen ist. Erst am 12.01.2013 habe ich die Wareneingangsbestätigung erhalten.

Am 23.01.2013 habe ich noch mal dort eine E-Mail geschickt, ob die schon meine Graka verschickt haben.

Hier die Antwort:

  • "Hallo,
    wie allgemein üblich dauern Einsendungen 4-6 Wochen.
    Ich lasse prüfen, wie wir Sie schnell zufrieden stellen können.
    mfG
    Martina K.

4-6 Wochen? Innerhalb Deutschand? Da muss man nichts sagen oder?

Nach einige E-Mails hin und her habe ich am 25.01.2013 denen mit eine Anzeige von der Polizei und Anwalt gedroht und innerhalb von ein paar Minuten habe ich eine E-Mail vom I-Cases Anwalt bekommen.

Sein Schreiben:

  • Sehr geehrter Herr P.,
  • Sie scheinen mit den Gepflogenheiten einer Retoure nicht vertraut.
  • Zum ersten hat unser Kundenservice Ihnen kulante Abwicklung zugesagt.
  • Dies dauert ca. 3-4 Tage. Also bitte Geduld.
  • Desweiteren haben wir sämtlichen Emailverkehr bereits gerichtverwertbar aufgezeichnet.
  • Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Dirk Pauler
    Dipl. -Wirtschaftsjurist
    i-cases-Maas-International, Rechtsabteilung
    Maas International GmbH
    Neugasse 1
    61462 Koenigstein / Ts.
    Germany
    HRB: 7370-AG Koenigstein
    www.i-cases.de

Es hat nichts mit kulante Abwicklung zu tun dies ist ein Garantiefall und ist gesetzlich vereinbart worden.

Am 31.01.2013 bin ich zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige gemacht desweiteren habe mich telefonisch vom Anwalt beraten lassen und denen eine Frist bis zum 15.02.2013 gesetzt. (per Einschreiben mit Rückschein)

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

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Kommentare und Trackbacks (6)


11.02.2013 | 19:43
von ReclaBoxler-9990101 | Regelverstoß melden
"Garantiefall und ist gesetzlich vereinbart worden. "

Garantie ist immer eine Vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und in der Regel dem Hersteller. Garantie ist aber nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Wenn ein Hersteller keine geben will, dann muß er nicht.

Und da dies, wie geschrieben eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Hersteller ist, vermittelt der Verkäufer hier nur. Meist indem er das defekte Teil zum Hersteller schickt. Und wenn es zurück ist, an Sie. Nur, da viele Hersteller, insbesondere im Computerbereich, im Ausland sind, dauert dies leider einige Zeit. Und da sind leider 6 Wochen und mehr nicht selten.

Ob Sie eventuell noch Ansprüche aus der Gewährleistung, die ist Gesetzlich geregelt, haben, dafür fehlt die Angabe des Kaufdatums.

12.02.2013 | 10:47
von Adrian Przibylla | Regelverstoß melden
Antwort von MSI:

Sehr geehrter Herr P.,
Ihre Karte befindet sich noch in der Garantie. Aber weil der Shop, wo Sie die Karte gekauft haben, noch existiert, soll die Karte durch Maas International/I-Cases eingeschickt werden mußen. Bitte kontaktieren Sie den Maas mit der Frage um Ihre Karte für RMA Service einzuschicken. Mit freundlichem Gruß, Also Garantie besteht noch.

MSI hat die versandzentale in Rottrdam.

13.02.2013 | 22:05
von G. L. | Regelverstoß melden
Wow

mit Kundeneinschüchtern hat es dieser Laden echt drauf.
die haben einen eigenen Anwalt der den Kunden gleich antwortet?
wie lächerlich ist das denn?

14.02.2013 | 10:24
von In der Ruhe liegt Die Kraft | Regelverstoß melden
 spider monkey Adrian Przibylla
.
Das Garantie besteht bedeutet doch nur, daß die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, daß bedeutet aber nicht, daß der Hersteller darauf verzichtet zu prüfen ob die Karte „ einen Schaden hat der durch die Garantie gedeckt ist ", denn Schäden die Sie selber verursacht haben fallen in der Regel nicht unter Garantiezusagen. Aber wie so oft fehlt auch hier ein Teil der Geschichte, der BF wird schon wissen warum.

04.03.2013 | 20:14
von Adrian Przibylla noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.03.2013 | 22:14
von Adrian Przibylla noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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