Durch I-CASES gelöste Beschwerde. | 202 Views | 24.04.2013 | 03:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4212982

I-CASES (Königstein)

Keine Lieferung, keine Reaktion, keine Rückerstattung

Bestell-/Kundennummer: 15943

Am 20. März habe ich bei I-Cases eine D-LINK Nas Quattro DNS-345 bestellt und noch am gleichen Tag bezahlt. Leider fiel mir da schon negativ auf, dass kein Paypal angeboten wurde. War aber leider nicht misstrauisch genug und habe den Betrag leider per konventioneller Banküberweisung bezahlt. Am Folgetag wurde der Lieferstatus der Bestellung auf bezahlt gesetzt.

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Als Lieferzeit war bei der Ware 3-7 Tage angegeben.

Als ich nach zwei Wochen noch immer keine Lieferung erhalten hatte und auch keine Nachricht über Lieferverzögerungen bekommen habe, habe ich am 3. April per Email nachgefragt, wann mit Lieferung zu rechnen sei. Darauf habe ich nie eine Antwort bekommen.

Am 12. April habe ich erneut eine Email geschrieben, darin eine Lieferfrist von einer Woche gesetzt, ansonsten sollte der Rechnungsbetrag zurücküberwiesen werden. Auch darauf habe ich nie eine Antwort bekommen.

Durch dieses Portal bin ich darauf aufmerksam geworden, dass die Maas GmbH für Bestellungen, die nie ausgeliefert werden, bekannt ist und hier regelmäßig Kunden um ihr Geld geprellt werden.

Ich habe nun am 24. April die Bestellung rückgängig gemacht und die Rücküberweisung des Geldes verlangt. Sollte bis Montag kein Geld auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich Anzeige erstatten.

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Meine Forderung an I-CASES: Sofortige Rücküberweisung


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Kommentare und Trackbacks (2)


15.05.2013 | 07:28
von ReclaBoxler-4212982 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat zwar meinen Rücktritt vom Vertrag bestätigt, aber wie bei anderen Usern schon auch: Rücküberweisung gemäß AGB = heisst man sieht sein Geld zunächst trotzdem mal nicht. Viele andere User haben dann erst mal 30 Tage auf Geld gewartet, bevor sie weitere Schritte eingeleitet haben, aber trotzdem nicht bekommen. In den AGB steht eine Klausel die aber eigentlich für Vertragsrücktritt nach Fernabsatzgesetz gedacht ist und dafür die Rücküberweisung innerhalb von 30 Tagen vorschreibt. Für Rückabwicklung des Vertrages wegen Nichterfüllen kann diese aber nicht gelten. Ich werde jetzt Strafanzeige stellen.


24.06.2013 | 12:00
von ReclaBoxler-4212982 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem in Strafanzeige wegen Betruges gestellt hatte, habe ich am 17.06. (also fast 3 Monate nach Bezahlung) das Geld doch tatsächlich zurücküberwiesen bekommen. (Hatten sich also quasi selbständig einen Minikredit von mir über ein Vierteljahr genommen. Zinsen habe ich leider nicht bekommen).




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