Durch DPD Dynamic Parcel Distribution gelöste Beschwerde. | 556 Views | 19.07.2013 | 15:48 Uhr
geschrieben von Tobias Gesellmann

DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)

Paket angeblich laut Abgestellgenehmigung zugestellt

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

am 18.06.2013 hatte ich von DPD eine Benachrichtigung im Briefkasten, der ich entnahm, dass ein Paket für mich nicht zugestellt werden konnte und dass es kommenden Tag erneut versucht wird.

Da ich zur Zustellzeit nicht zu Hause sein würde, hatte ich die Wahl zwischen einer einmaligen Vollmacht zugunsten eines Nachbarn oder die Erteilung einer Abstellgenehmigung. Da mehrere Nachbarn zu dieser Zeit nicht im Haus waren, entschied ich mich erstmalig dafür, eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Das Paket sollte vor meine WOHNUNGStür abgestellt werden (ich wohne ich einem Mehrparteienhaus).

Morgens heftete ich die Genehmigung an mein Klingelschild. Als ich gegen 14 Uhr nach Hause kam, bestätigte mir eine erneute Benachrichtigung im Briefkasten die erfolgreiche Zustellung des Pakets um ca. 10:15 Uhr gemäß meiner Abstellgenehmigung. Dieser Zettel war weder unterschrieben noch gestempelt. Doch es kam, wie es kommen musste, vor meiner Wohnungstür befand sich natürlich kein Paket.

Ich befragte sämtliche anwesende Nachbarn, keiner hatte einen Boten hereingelassen, geschweige denn ein Paket vor meiner Wohnungstür gesehen. Hierfür kann ich eine schriftliche Bestätigung vorweisen! Ich fertigte sogar einen Aushang an, um wirklich alle Eventualitäten auszuschließen.

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Ein Anruf im DPD-Depot in Callenberg brachte nach langer Diskussion mit der dortigen Mitarbeiterin keine neuen Erkenntnisse außer der unbefriedigenden Tatsache, (Zitat) "Die Sache ist für uns mit der Zustellbestätigung erledigt." Die gleiche Antwort erhielt mein Händler, der die Sache verschickt hatte. Auf Nachfrage, bei welchem Nachbarn der Bote geklingelt hat, erhielt ich die Auskunft "überall".

Nach mittlerweile über einem Monat erwäge ich, den Fall meinem Anwalt zu übergeben! Mir ist bewusst, dass das Risiko auf Verlust und Beschädigung mit Abstellen des Pakets auf mich übergeht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Paket überhaupt zustellt wurde. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Zusteller.

Wie kann es sein, dass ein Paketzusteller mit der Option "Abstellgenehmigung" nicht im Geringsten nachweisen kann, dass und vor allem wo er das Paket abgestellt hat (Foto, Notiz des öffnenden Nachbarn etc.)? Vielleicht wurde es ja vor der HAUStür abgestellt?
Welche rechtliche Bedeutung hat eine Zustellbestätigung ohne Unterschrift, Name und Datum?

Ich bitte um dringende Klärung!

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Meine Forderung an DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG: Erstattung des Warenwertes i. H.v. 45,00 EUR bis zum 31.07.2013


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.07.2013 | 09:41
Firmen-Antwort von: DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Herr Gesellmann,

Wir können Ihre Verärgerung nachvollziehen und möchten Ihnen gerne behilflich sein. Bitte lassen Sie uns für diesen Zweck Ihre Kontaktdaten per Email an die Adresse info (at) dpd.de (Betreff "ReclaBox ID-65517") zukommen. Bitte fügen Sie auch die Schilderung des obigen Vorgangs und - insofern möglich - die Paketnummer hinzu.

Wir werden Ihnen dann sobald wie möglich eine Rückmeldung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr DPD Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.07.2013 | 11:38
von Tobias Gesellmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachweis über Abstellung wurde erbracht.




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