E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)
Antwort E.ON Bayern GmbH - Anliegen ignoriert
Bestell-/Kundennummer: Kd. 272005558453
Liebe E.ON Bayern GmbH,
für die schnelle Reaktion diesmal möchte ich mich recht herzlich bedanken, jedoch ist damit mein Anliegen an Ihr Unternehmen nicht erledigt.
Ich bestehe nach wie vor darauf, aus dem Stromversorgungsvertrag mit Ihnen zum 31.07.2013 aus zu scheiden. Wie gesagt, habe ich erst durch meine Eltern von Ihrer Preisänderung zum 01.07.2013 erfahren und auch gleich reagiert.
Ich verweise hierbei auf Ihre Geschäftsbedingungen laut Auftrag vom 18.12.2012§5 Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung. Somit steht mir wohl - ebenso wie anderen Kunden - das Recht zu, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Tag des Wirksamwerdens der Preisanpassung, d. h. 01.07.2013, den Vertrag zu kündigen.
Außerdem ist E.ON auch verpflichtet, mit Veröffentlichung der Preisänderung zeitgleich die Kunden in schriftlicher Form darüber zu informieren. In meinem Fall wurde ich nicht darüber informiert, aufgrund der Falscherfassung meiner Adresse in Ihrem Haus. Die Angaben auf dem Auftrag wurden ordnungsgemäß und richtig ausgefüllt.
Inzwischen habe ich die Auszüge meiner Bank von Ihrer versuchten Abbuchung am 12.07.2013 bekommen. Darauf ist klar und deutlich zu erkennen, wo "geschlampt" wurde bei E.ON Bayern GmbH. Auch ist es doch sehr merkwürdig, dass nicht nur die Angabe der Adresse, auf der mir zugesandten "Zweitschrift" nicht mit Ihrem Text der Abbuchung vom 12.07.2013 übereinstimmen, sondern das Rechnungsdatum, sowie auch die Rechnungsnummer nicht übereinstimmen.
Sorry, aber wie würden Sie das in Ihrem Haus denn nennen? Ich habe leider enorme bedenken, wenn Ihr Unternehmen mit derart skurrilen Geschäftsmethoden arbeitet und somit Kunden an den Vertrag versucht zu binden.
Also bitte liebe E.ON Bayern GmbH, wollt Ihr mich etwa veralbern? Für mich sieht das nicht nach einem holprigen Beginn der Geschäftsbeziehung aus, hier wird lediglich versucht die durch E.ON Bayern GmbH verursachten Pflichtverletzungen unter den Teppich zu kehren und den Kunden erst einmal an den Vertrag zu binden.
Ich muss noch korrigieren, dass die Daten von meinem neuen Stromversorger per Datenübermittlung am 30.06.2013 an E.ON Bayern gegangen sind, jedoch ein Wechsel verweigert wurde. (Trotz des Recht auf Sonderkündigung wegen Preisanpassung und der fehlerhaften wie auch fehlenden Unterlagen, die laut §3 Zustande kommen des Vertrages/Lieferbeginns, eine Vertragsverletzung durch E.ON Bayern GmbH darstellt.)
Selbstverständlich werde ich meiner Verpflichtung, Ihre Forderung auszugleichen, nachkommen, jedoch erst nach endgültiger Klärung der Angelegenheit.
29.08.2013 | 10:51
Abteilung: Servicemanagement
Sehr geehrte MANUS,
wir bedauern, dass Sie erneut Grund zur Beschwerde hatten. Die Bearbeitung Ihres Anliegens hat etwas Zeit in Anspruch genommen, Danke, dass Sie hier Geduld mit uns gehabt haben.
Wir freuen uns, dass wir Ihren Wünschen nun entsprechen konnten. Ein Anschreiben mit den detaillierten Informationen ist bereits auf dem Weg zu Ihnen.
Wir hoffen, dass wir die Angelegenheit damit in Ihrem Sinne abschließend lösen konnten.
Viele Grüße
Ihr E.ON Vertrieb