Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 630 Views | 18.08.2013 | 19:24 Uhr
geschrieben von Hans Törber

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

E.ON Avacon reagiert nicht + zögert Vertragsende hinaus

Bestell-/Kundennummer: 242011736770

Die E.ON Avacon AG in Helmstedt, jetzt genannt: Avacon AG ist mein bisheriger Stromversorger.

SCHLAGWORTE

Da von der Avacon AG eine Preiserhöhung zum 01.07.2013 angekündigt wurde, habe ich im Juni 2013 den Wechsel zu einem neuen Stromversorger beantragt und diesem Kündigungsvollmacht erteilt.

Am 26.06.2013 teilte der von mir gewählte zukünftige Stromversorger mir folgendes mit:

"Leider hat Ihr derzeitiger Anbieter E.ON Avacon AG uns nun mitgeteilt, dass Sie noch bis zum 31. Mai 2014 vertragsgebunden sind."

Offenbar akzeptierte die Avacon AG die Kündigung durch den neuen Anbieter nicht, so dass ich zusätzlich mit Schreiben vom 29.06.2013 gegenüber der Avacon AG von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte, das mir aufgrund der angekündigten Preiserhöhung auch zustand. Weiterhin widerrief ich die von mir erteilte Abbuchungsermächtigung.

Dieses Kündigungsrecht ist gesetzlich verankert und die Avacon AG hat in einem vorangegangenen Schreiben vom 08.05.2013 selbst zugegeben: (Zitat)

"Sollten Sie mit den neuen Preisen nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 30.06.2013 kündigen".

Am 05.07.2013 erhielt ich daraufhin ein Schreiben der Avacon AG, in dem mit Bedauern festgestellt wurde, dass ich den Bankeinzug nicht mehr nutzen möchte. Mit KEINEM WORT ging man auf meine Kündigung ein.

Ich rief am 11.07.2013, am 15.07.2013 und am 25.07.2013 bei der Avacon AG an und wurde von den Callcenter-Mitarbeitern in meiner Sache abgewimmelt. Meine Forderung, einen Sachbearbeiter sprechen zu dürfen, wurde abgelehnt.

Mit Schreiben vom 08.08.2013 habe ich mich sodann an die Direktion der Avacon AG gewandt und gefordert, das Vertragsverhältnis möge beendet und abgewickelt werden, damit der neue Stromversorger mich rückwirkend zum 01.07.2013 beliefern kann. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

Diese Verfahrensweise der Avacon AG deutet auf eine Verschleppungstaktik hin. Der breiten Öffentlichkeit ist mittlerweile bekannt, wie die Avacon AG versucht, Stromanbieterwechsel zu blockieren und hinauszuzögern, so dass ich nicht bereit bin, mich länger hinhalten zu lassen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Abwicklung des von mir beendeten Vertragsverhältnisses und Übergabe an neuen Stromversorger rückwirkend zum 01.07.2013


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.09.2013 | 15:22
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

sehr geehrter Herr Törber,

wir bedauern sehr, dass Sie sich über uns geärgert haben.

Ein rechtswidriges Verhalten seitens der E.ON Avacon Vertrieb liegt allerdings nicht vor. Bei einem Lieferantenwechsel sind die einzuhaltenden Fristen klar gesetzlich geregelt, jede Nichteinhaltung dieser Fristen führt zu einer Ablehnung des gewünschten Wechsels.

Abschließend freuen wir uns, dass wir Ihre Fragen mit unserem Anschreiben klären konnten und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Vielleicht entscheiden Sie sich zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal für uns als Energielieferanten- Sie sind jederzeit herzlich Willkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (7)


19.08.2013 | 09:08
von Hans Törber | Regelverstoß melden
Zunächst noch vielen Dank für das schnelle Einstellen meiner Beschwerde!
Aber betrifft das BGH-Urteil nicht Gaskunden?

19.08.2013 | 21:57
von Hans Törber | Regelverstoß melden
Die Kündigung habe ich an den Stromlieferanten geschickt, seinerzeit noch zum gültigen Firmennamen an die korrekte Adresse.
Dass es sicherer ist, selbst zu kündigen, wusste ich nicht sofort. Ein Zugang auf dem Postweg war zu dem Zeitpunkt unter Einhaltung der Fristen nicht mehr möglich, daher ist die Kündigung per Fax erfolgt am 29.06.2013. Das Sendeprotokoll (bzw. die Protokolle) liegt vor. Ich bin mir durchaus bewusst, dass ein Fax als Beweis der richterlichen Würdigung unterliegt. Dass dieses Fax NICHT eingegangen sein könnte, möchte die Avacon mir erst einmal beweisen, denn ich habe es an drei verschiedene Telefaxnummern desselben Empfängers gerichtet.

02.09.2013 | 06:19
von Hans Törber | Regelverstoß melden
Es hat sich etwas getan: Zum einen bestätigte mir die E.ON mit Schreiben vom 19.08.2013, dass sie die Kündigung akzeptiere, allerdings zum 29.08.2013 (ohne Begründung). Ein Schreiben gleichen Datums kündigte den Vertragsbeginn in der Grundversorgung am 30.08.2013 an. Von dem neuen Energieversorger, der bereits in der Warteschleife hing und bereit war, nahtlos an das Vertragsverhältnis anzuschließen, war keine Rede und ich gehe davon aus, dass die E.ON ein Beenden des Vertragsverhältnisses auch nicht angezeigt hat, so dass ich hier nochmals "ankurbeln" musste. Der neue Energieversorger bestätigte mir einen Vertragsbeginn ab 12.09.2013 (unter Einhaltung gesetzlicher Wechselfristen). Letztendlich hat sich die E.ON mit Schreiben vom 21.08.2013 bei mir entschuldigt und ging detailliert auf meine bisherigen Schreiben ein. Die Kündigung zum 30. Juni 2013 wurde zwar akzeptiert, jedoch eine Verzögerung durch verspätete Bearbeitung eingeräumt. Ich nehme dies nun so hin und sehe dem neuen Vertragsverhältnis ankündigungsgemäß entgegen. Schließlich hat es die E.ON aber doch noch geschafft, das Vertragsverhältnis rechtswidrig über 2 Monate hinauszuzögern - bedauerlich!

23.09.2013 | 22:14
von Hans Törber | Regelverstoß melden
Hallo,
die Beschwerde hat sich damit so gut wie erledigt; konkrete Stellungnahme meinerseits erfolgt am 26.09.2013 (bitte um Nachsicht), danke!
MfG

01.10.2013 | 20:54
von Hans Törber | Regelverstoß melden
Zur Fast-Erledigung der Angelegenheit:

Mit Schreiben vom 10.09.2013 ist mir die E.ON entgegengekommen, was ich sowohl als angemessen und auch freundlich empfinde. Darin teilte sie mit, mir den Grundpreis sowie Verbrauch für den Zeitraum vom 01.07.2013 bis 29.08.2013 erlassen zu wollen, indem ich die beigefügte gesonderte Abrechnung nicht zahlen muss (diese enthielt aber gleichwohl eine Zahlungsaufforderung).
Ich möchte noch abwarten, ob dies glatt und ohne Mahnung über die Bühne geht. Für den Zeitraum 30.08.-11.09.2013 war ich dann noch in der E.ON Grundversorgung (und sehe dieser Abrechnung entgegen) und dann ist die Sache gegessen.

24.10.2013 | 21:27
von Hans Törber | Regelverstoß melden
Alles geklärt und in Ordnung, Beschwerde erledigt!
Wie gut, dass es die ReclaBox gibt, eine tolle Idee!

24.10.2013 | 21:28
von Hans Törber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


24.10.2013 | 21:31
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