Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 310 Views | 07.09.2013 | 10:23 Uhr
geschrieben von Ingo Wilhelm

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Übermäßige Abschlagszahlung

Bestell-/Kundennummer: 282031125189

SCHLAGWORTE

Hiermit möchte ich auf schärfste über meine Abschlagszahlung beschwerden, denn das ist eine bodenlose frechheit das wir jetzt das dreifache an abschlag zahlen sollen. Als ich unsere Jahresabrechnung bekommen habe habe ich mich so aufgeregt, das meine Frau den Rettungsdienst rufen mußte! Es kann nicht sein, das wir jetzt das dreifache bezahlen sollen wo soll das noch hinführen. Der Stom ist ja ein Luxusartikel geworden, den der kleine Arbeiter nicht mehr leisten kann und unsere Regierung hält fleißig die Hände auf! Ich werde mich auf jedenfall mit meinem Anwalt in verbindung setzten und wenn es nötig ist werden wir an die Öffentlichkeit gehen um auf diese mißstände hinzuweisen. Wenn ich das bezahlen soll habe ich gerade noch 300 Euro zum leben und das kann nicht sein. Daher möchte ich, das diese Abschlagszahlung noch mal überprüft wird und bevor ich keine entscheidung habe werde ich auch erstmal nicht zahlen (ich kann es auch nicht). D er Strom ist ja schon ein Luxusartikel denn sich der kleine Arbeiter nicht mehr leisten kann. Dann weren wir draußen am feuer unser essen kochen!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Überprüfung der Abschlagszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.09.2013 | 11:25
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

wir verstehen Ihre Verärgerung. Alle Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren gestiegen, ob Energie, Benzin, Lebensmittel- wir alle leben mit Preissteigerungen, die nätürlich ärgerlich für jeden Einzelnen sind.

Wir sind im März diesen Jahres Ihrem ausdrücklichem Wunsch gefolgt und haben den monatlichen Abschlag auf den Betrag Ihrer Wahl gesenkt. Natürlich führt eine solche Absenkung bei gleichbleibendem Verbrauch zu einer Nachzahlung in der kommenden Abrechnung, denn die Abschläge werden von uns bei Erstellung der Abrechnung auf Ihren persönlichen aktuellen Verbrauch zugeschnitten.

Bitte bedenken Sie weiterhin, dass E.ON als eines der größten privaten Unternehmen in Deutschland selbstverständlich auch große gesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Wir setzen alles daran, dass die Energieversorgung sicher, nachhaltig und bezahlbar bleibt und gleichzeitig den Klimaschutz berücksichtigt.

Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und einer verstärkt dezentralen Energieversorgung leisten wir einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. Die Zukunft der Energie sehen wir in Innovationen wie neuen Speichermöglichkeiten und einem aktiven Energiemanagement beim Kunden sowie intelligenten Netzen.

In unserem Arbeitsprogramm 2012-2015 haben wir die konkreten Themen unserer gesellschaftlichen Verantwortung festgelegt. Wir haben 11 Handlungsfelder identifiziert, von der CO2-Reduktion bis zum Wassermanagement, auf die wir in den nächsten Jahren unsere ganze Kraft richten werden.

E.ON unterstützt darüber hinaus zahlreiche gemeinnützige Initiativen, Einrichtungen und Projekte. Unser gesellschaftliches Engagement umfasst die Bereiche Soziales und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Breitensport, die Förderung von Kindern und Jugendlichen und den Umweltschutz. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf unserem Heimatmarkt Deutschland.

Natürlich haben wir Verständnis für jede persönliche Situation unserer Kunden, im Sinne der Gleichbehandlung können wir auf berechtigte Forderungen aber auch nicht verzichten.

Gern haben wir Sie zum Sachverhalt persönlich angeschrieben, und Ihnen auch ein Angebot zum Sparen unterbreitet. Wir hoffen, Ihre Fragen wurden damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.09.2013 | 10:56
von Ingo Wilhelm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bis heute weder Telefonisch noch per Post oder Mail keine rückmeldung bekommen.


26.09.2013 | 17:42
von Ingo Wilhelm gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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