Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 4951 Views | 09.10.2013 | 18:23 Uhr
geschrieben von H_B

AXA Versicherung AG (Köln)

Probleme mit Axa-Krankenversicherung

Bevor ich im Okt. / November 2004 eine private Krankenversicherung mit AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft 50592 Köln abschloss, war ich über 20 Jahre bei der Siemens Betriebskrankenkasse versichert und hatte diese kaum in Anspruch nehmen müssen.

SCHLAGWORTE

Ich hatte mich bereits in den neunziger Jahren damit beschäftigt, eventuell eine private Krankenversicherung abzuschließen. Mir wurde aber von der Betriebskasse Angst gemacht und abgeraten, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Was ich 2004 beim Besuch meiner Schwiegermutter im Krankenhaus über die Missstände auf Klasse zwei beobachten konnte, erschreckte mich, und so entschloss ich mich dennoch, wenn auch spät, in eine private Kasse zu wechseln. Zuerst versuchte ich Erkundigungen per Internet einzuholen. Hierbei stieß ich auf eine Finanzmanagement AG und setzte mich mit dieser in Verbindung.

Es folgte nach telefonischen Infos später ein Termin bei mir Zuhause. Mir war es wichtig, ein verlässliches und bekanntes Unternehmen zu finden. Der Vertreter schlug mir unter anderem auch Axa vor, wobei ich letztendlich auch blieb und nach kurzer Beratung auch den Vertrag mit den Tarifen Vital 250 sowie Vital – Z und Krankentagegeldversicherung TV42 unterzeichnete. Es folgte nur eine kurze Erläuterung zu TV42 – dieser Tarif wäre nur für die Absicherung des Krankentagegeldes, falls ich länger als sechs Wochen krank wäre, was bei meinem Gesundheitszustand womöglich kaum in Anspruch genommen werden müsste. Es wurde mir damals leider nichts Mündliches und auch nicht Schriftliches über diesen Zusatztarif gesagt und auch nichts ausgehändigt! Dass ich diesen Tarif mal kündigen müsste, wenn ich nicht mehr arbeiten würde, war mir somit auch nicht bekannt.

Was ich an dieser Stelle auch noch bemängeln möchte, ist die Tatsache, dass kein Beratungsprotokoll angelegt wurde und keine weiteren Unterlagen ausgehändigt wurden. Lediglich erhielt ich nur den Antrag auf private Kranken- und Pflegeversicherung. Auf der letzten Seite dieses Antrages kann man unter Punkt 4 nur folgende Erklärung zu Tagegeldversicherung finden: „Ab Vertragsbeginn darf der Neuabschluss einer Krankentagegeld-/Krankenhaustagegeld-/Pflegetageversicherung oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Kranken-/Krankenhaus- oder Pflegetagegeld nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden. Wird diese Obliegenheit verletzt, hat der Versicherer ein Kündigungs- und Leistungsverweigerungsrecht.“

Tage später bekam ich noch eine Bestätigung etc. und später auch noch ein 64–seitig klein gedrucktes Regelwerk zugesandt. Darin waren ca. 90% für mich sowieso nicht relevant und zutreffend und bei den restlichen Ausführungen hätte ich womöglich zum Verständnis noch einen Rechtsbeistand benötigt. (Also etwas für die Ablage.)

Nach der Kündigungsfrist bei der Siemensbetriebskrankenkasse trat dann ab 01.02.2005 die Zuständigkeit von Axa in Kraft.

Leider erlitt ich am 29.06.2005 einen viermaligen Herzstillstand und musste die Krankenkasse zum ersten Mal in Anspruch nehmen. Und schon gingen auch die ersten Probleme mit Axa los!

Mein Herzinfarkt hätte eine Vorgeschichte und die ärztlichen Zahlungen wurden gleich ausgesetzt. Dieser Infarkt kam, obwohl ich zu dieser Zeit schon Jahre nicht mehr rauchte und zusätzlich Marathons lief. Ich hatte zusätzlich die Siemenskasse der Schweigepflicht entbunden, damit Axa Auskünfte über meinen Gesundheitszustand einholen konnte. Es gab keine Vorerkrankungen.

Axa zeigte ähnliches Verhalten in den folgenden Jahren. Immer wenn ich die Rechnungen für meine Arzt- und Arzneikosten einreichte, wurde irgendetwas beanstandet und zurückgehalten. Und dabei hatte ich meine Unkosten und Auslagen sogar meist mehr als ein Jahr ausgelegt.

Der Gipfel der Frechheit kam, nachdem ich zum 30.09.2006 mein Angestelltenverhältnis bei Siemens per Auflösevertrag beendete. Ich hatte Axa darüber schriftlich und telefonisch mehrfach unterrichtet und sogar nachgefragt, ob nun der Beitrag günstiger wäre. Leider wurde mir gesagt, dass es erst im Rentenalter eine Vergünstigung gäbe. Ich ging dann auch noch zum Arbeitsamt, wo es hieß, dass es vorerst wegen dieses genannten Vertrages eine Sperre mit dem Arbeitslosengeld gäbe und noch die Bescheinigung gem. §312 Abs. 3 Drittes Buch von der Versicherung benötigt würde.

Diese Bescheinigung sandte ich am 02.10.2006 an Axa. Und am 18.10.2006 meldete ich mich erneut schriftlich bei Axa, weil ich diese Bescheinigung noch nicht zurück erhalten hatte. „Das braucht immer lange bei Axa auch später die Rückerstattung etc.“ Auf dem Arbeitsamt erfuhr ich auch, dass sie nur den gesetzlichen Anteil der Krankenversicherung zahlen würden und ich deshalb wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müsse. Ich widersprach aber, weil ich den Status einer privaten Versicherung behalten wollte. Das Arbeitsamt wollte dies dann mit Axa klären und ich bräuchte mich nicht weiter darum zu kümmern. Und weil ich gegenüber staatlichen Einrichtungen immer vertrauensselig war, war für mich die Angelegenheit beendet!

Dass ich von nun an von Axa hinters Licht geführt wurde, fiel mir dann auch nicht weiter auf. Die Krankenversicherung zog wie gewohnt auch weiterhin den kompletten Versicherungsbetrag von meinem Konto ein. Ab November zahlte das Arbeitsamt aber dann noch zusätzlich den gesetzlich üblichen Betrag an Axa. Diese monatlichen Beträge vom Arbeitsamt wurden mir von Axa einige Tage später wieder zurück erstattet. Wie schon gesagt, vertraute ich dem Arbeitsamt und der Versicherung und kümmerte mich nicht weiter um die Buchungen und befasste mich nur mit anderen privaten Angelegenheiten.

Zum 08.05.2008 erhielt ich vom Arbeitsamt die Nachricht, dass sie mich bei Axa abgemeldet hätten und keine weiteren Leistungen mehr fließen würden. Vorher hatte ich auch einige Termine beim Arbeitsamt und letztendlich hieß es, ich müsste mich auf eigene Kosten versichern und ich erhalte auch weiter kein Arbeitslosengeld mehr. (Ich war ausgegliedert und ohne jede Unterstützung). Zum Glück hatte ich mich die Jahre über abgesichert. Meine Auslagen und Verpflichtungen musste ich aber weiter selbst finanzieren, was ich auch tat. Meine Medikamenten- und Arztkosten legte ich auch immer regelmäßig zusätzlich das ganze Jahr über aus. Axa konnte mit diesem Geld sogar noch wirtschaften. Und als ich dann sämtliche offene Auslagen von Axa nach mehr als 12 Monaten wieder zurückforderte, gab es auch immer wieder regelmäßig diese üblichen obligatorischen Verzögerungen und Beanstandungen.

Die größte Dreistigkeit kam dann aber im November 2011. Ich erhielt von Axa die Mitteilung, dass sich die Beiträge ab 01.01.2012 erhöhen würden. Im Schreiben wurden die Tarife einzeln aufgeführt. Mir fiel sofort auf, dass immer noch der Tarif TV42 (Krankentagegeld) aufgeführt wurde. Ich verfasste daraufhin eine Mail an Axa und wollte wissen: a.) warum schon wieder eine Erhöhung erfolge und b.) ob ich immer noch Krenkentagegeldanspruch hätte. Ich erhielt keine Nachricht.

Ich richtete deshalb Tage später erneut eine Mail an Axa und wollte dabei definitiv wissen, ob ich weiterhin ein Recht auf Krankentagegeld hätte – ja oder nein, was ich klar beantwortet wissen wollte. Weiteres Stillschweigen bei Axa. Es folgte eine heftige telefonische Beschwerde von mir. Darauf folgte dann ein zweiseitiges Schreiben von Axa über die Erhöhung im Allgemeinen, aber keinerlei Stellung zum Krankentagegeld. Erst nach erneuter telefonischer Beschwerde erhielt ich auch eine dritte Seite, die angeblich eventuell nur versehentlich nicht gesandt worden war. Dort entnahm ich, was ich bereits längst wusste. Ich hätte die letzten Jahre überhaupt keinen Anspruch auf Krankentagegeld mehr gehabt. (Ständige Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen.) Ich forderte in mehreren Mails und Anrufen meine zu Unrecht gezahlten Beiträge wieder zurück.

Leider reagierte Axa nicht auf meine Beschwerden und buchte weiterhin auch den zusätzlichen Krankentagegeldbetrag von meinem Konto ab. Nach weiteren telefonischen Beschwerden und Drohungen meinerseits erhielt ich später ein Schreiben, in dem von einer Kündigung zum 31.12.2012 für den Tarif TV42 die Rede war. Ich sagte den Mitarbeitern dann noch am Telefon, dass ich keinesfalls weiter bereit wäre, diesen „Tarif - TV42“ zu zahlen.

In meiner Mail vom 31.12.2011 schrieb ich folgendes:

"Ich widerspreche aber dem neuen Beitrag ab 01.01.2012 mit 720,61 Euro. Berücksichtigen Sie dies bitte bei der Abbuchung ab Januar 2012. Bitte stornieren Sie deshalb ab sofort, was Sie schon längst vor Jahren hätten tun müssen, den Betrag 64,13 für den Tarif TV 42. Sie hätten mich schon Ende 2006 darauf hinweisen müssen, dass der Tarif TV 42 überflüssig ist, weil ich keinen Arbeitergeber mehr habe und alles aus eigener Tasche bezahle. Oder bekommt man als „Privatmann ohne Arbeitsverhältnis“ dennoch Krankengeld? Dann könnte man dies doch auch noch nachträglich einfordern? (Ich beziehe auch kein Geld vom Staat.)"

In einer weiteren Mail vom 09.02.2011 schrieb ich folgendes:

"Ich fordere Sie auf, mir meine überzahlten Beträge entweder mit künftigen Beiträgen zu verrechnen oder auf mein Abbuchungskonto zurückzuüberweisen. Sollten Sie sich wieder taub stellen, dann werde ich die ganze Angelegenheit meiner privaten Rechtschutzversicherung übergeben, weil dann alles für mich kostenlos per Gericht geklärt wird.

Ich kündige hiermit rückwirkend schriftlich meine Krankentagegeldversicherung zum Zeitpunkt, ab dem von Ihnen keine Leistung mehr beansprucht werden konnte.

Sie hätten von sich aus darauf hinweisen müssen, dass ich als Privatmann keinen Anspruch auf „Krankentagegeld“ mehr hätte, und mir die neuen Bedingungen bzw. Bestätigung senden müssen.

Wenn Sie keine Leistung erbringen, warum muss ich diese noch extra kündigen, wenn Sie diese Leistung automatisch von sich aus einstellen? Der Termin ohne Arbeitgeber 01.10.2006 wurde Ihnen von mir mitgeteilt und zusätzlich auch noch vom Arbeitsamt Forchheim."

Ich war nicht mehr bereit, mir diese erhöhten Beiträge unberechtigt abbuchen zu lassen. Es wurden trotz meiner Einwände aber weiter monatlich über 720 € abgebucht. Mein Vorschlag und Wunsch, die zu viel abgebuchten Beträge mit den künftigen Beiträgen zu verrechnen, wurde nicht akzeptiert. Meine formlose Kündigung des besagten Tarifes wurde auch nicht angenommen. Ich setzte daher meine Ankündigung in die Tat um! Ich ließ die Abbuchung für März bei meiner Bank stornieren, weil selbst im März 2011 noch über 720 € abgebucht wurden. Darauf erhielt ich von Axa eine Mahnung und später eine Inkassoforderung. Und weil ich widersprach, kam dann ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei (Brinkmann).

Ich wollte keine unnützen Kosten verursachen und hatte bis dahin auf die Einschaltung eines Anwaltes verzichtet. Dieser Schritt blieb mir später wegen der weiteren Vorgehensweise von Axa jedoch nicht erspart. Ein folgendes Schreiben meines Anwaltes bewirkte leider nichts. Axa stellte sich weiter stur. Ich hatte zwischenzeitlich ab 01. August 2012 wieder einen Dauerauftrag für die Beitragszahlung an Axa eingerichtet - ohne den Tarif TV42 natürlich, der zwischenzeitlich bereits doch auch von Axa gekündigt worden war.

Die zeitliche Spanne meiner Beitragsaussetzung entsprach in etwa dem Kostenniveau meiner Rückforderungen!

Nun hatte ich im Dezember 2012 wieder die gesammelten Arzneikostenrechnungen für das Jahr 2012 eingereicht und erhielt dann Ende Dezember die Nachricht, dass nur eine Rechnung von über 550 € akzeptiert wird. (Entspricht der vierteljährlichen Arzneikostenauslage wegen meines Herzinfarktes.) Die anderen Rechnungen wurden abgelehnt. Und auch bis heute wurde die akzeptierte Rechnung auch noch nicht erstattet. Später hieß es, dass diese 550 € versehentlich überwiesen wurden, Sie (AXA) aber großzügig auf ein Rückzahlung verzichten würden.

Zwischenzeitlich habe ich Forderungen von über 3480 €. Ich darf schön fleißig weiter zahlen und habe keinerlei Ansprüche. Wenn ich mir die Beiträge gespart hätte, könnte ich mir auch noch künftig die Arzneien selber kaufen und hätte gleichzeitig viel gespart.

Im letzten Schreiben von der Kanzlei Brinkmann vom 12.08.2013 ist folgendes zu lesen: - in der vorbezeichneten Angelegenheit hat Ihr Mandant die durch uns geltend gemachte Forderung zwischenzeitlich vollständig ausgeglichen. Wir werden die Akte hier schließen. Wie es zu dieser Einsicht kam, ist mir nicht erklärlich, weil ich nichts gezahlt hatte. Was ich zahle, ist jeweils jeden Monat 608 € an AXA. (Beitrag) Ich sollte mich zusätzlich zur Vermeidung weiterer Kosten umgehend mit Ihrer Mandantin in Verbindung setzen um abzuklären, ob dort weitere Forderungen bestehen.

Am 20.08.2012 kam von Axa schon ein Schreiben mit geforderten Rückständen in Höhe von 1771,28 €. Und heute kam wieder von Axa ein Schreiben mit Datum 08.10.2013, in dem es heißt, ich hätte aktuell noch 2178, 23 € offen. Schleierhaft! Dieser Unterschied innerhalb weniger Tage.

Ich schulde AXA nichts, sondern AXA schuldet mir Arzt- und Arzneikosten in Höhe von 3487,60 €, sowie Zinsen und Rechtsanwaltskosten etc. Und nun kommen noch Gerichtskosten hinzu, weil mir kein anderer Weg mehr bleibt, als das Gericht einzuschalten.

Mich würde interessieren, ob andere Personen ähnliche Probleme mit Axa haben oder hatten. Dies kann doch sicher kein Einzelfall sein! Wer mit Axa versichert ist, muss kreditwürdig sein - wenn ich meine Erfahrungen mit Axa so überdenke, dann kann ich Axa nur unter der Rubrik „Pleiten, Pech und Pannen“ einordnen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an AXA Versicherung AG: 3487,60 €


Firma hat geantwortet nach 28 Tage nach 28 Tage
13.11.2013 | 08:44
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Social Media Team

Guten Tag,

vielen Dank für die ausführliche Schilderung des Sachverhalts. Ich würde Ihren Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie uns dazu bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und eine Vertrags- bzw. Kundennummer zuschicken?

axacenter.de/axaweb2008/kontaktSoM/axaweb2008/start.do

Herzlichen Dank & beste Grüße

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.11.2013 | 15:17
von H_B | Regelverstoß melden
Es freut mich, dass es solche wundervollen Beschwerdemöglichkeiten im Internet gibt. Ich bin daher den ReclaBox-Gründern sehr dankbar, weil sich auf meine Beschwerde hin Axa 4 Wochen später gemeldet hatte und noch weitere Angaben fürs Beschwerdemanagement forderte. Inzwischen haben Sie mir sogar schon einen Verrechnungsscheck mit einer größeren Summe zugeschickt. Leider wurde bisher aber noch nicht alles akzeptiert, wie im Schreiben auch zu lesen war. Axa versucht sich immer wieder herauszureden. Also muss mein Anwalt nun weiter tätig sein und es geht daher heute noch ein Schreiben an Axa. Sollten meine Forderungen nicht anerkannt werden, so geht es nach einer kurzen Frist ans Gericht, weil nämlich die Verrechnung und Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge nach § 26 Absatz 2 SGB IV, § 351 Absatz 1 SGB III rechtens sind. Da ich auch noch zusätzlich auf die Foren recht.de und juraforum.de zugriff, wurde mir dort auch ein Tipp gegeben. "Wenn man unberechtigte Beitragsabbuchungen für einen bestimmten Tarif sofort beenden will, dann muss man nur einmal diesen Tarif beanspruchen und dann endet dieser sofort"!
Einen Teilerfolg habe ich nun - aber ich kämpfe für mein Recht, bis mir spätestens ein Gericht mein ganzes Recht bestätigt. An dieser Stelle hier nochmal ein großer Dank an die ReclaBox! - Ich werde dieses Hilfsmittel bestimmt später mal wieder beanspruchen?

29.12.2013 | 10:14
von Steffen Holby | Regelverstoß melden
Ich hoffe sehr, dass die Angelegenheit bereinigt werden kann. Ich selbst kann jedoch auch auf positive Erfahrungen mit der AXA zurückgreifen. Ich finde es nur unschön, dass die Beiträge einmal wieder angehoben werden wie ich unter www.pkv-testbericht.de/ gelesen habe.

30.12.2013 | 08:20
von Steffen Holby | Regelverstoß melden
Guten Morgen, ich weiß, dass die Kosten im Gesundheitssektor ansteigen. Aber in einigen Tarifen erhöhen die Anbieter die Beiträge in der privaten Krankenversicherung unverhältnismäßig. Das betrifft nicht alle Versicherungen. Es gibt aber immer wieder Versicherer, die hier auffälliger in Erscheinung treten als im Vergleich dazu andere Anbieter. Positiv hervorzuheben wäre da zum Beispiel die Debeka.



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