465 Views | 14.11.2013 | 15:16 Uhr
geschrieben von Andreas Von Bielinski

Hertz Autovermietung GmbH (Eschborn)

Berechnete Schäden die ich nicht zu verteten habe

Bestell-/Kundennummer: Mietvertragsnr. 221578626

Ich habe vom 01.10.-07.10.2013 in Berlin einen Transporter gemietet.

SCHLAGWORTE

Bei der Rückgabe wurde ein Schaden im unteren Bereich der vorderen Stoßstange festgestellt. Sofort wurde behauptet das ich den Schaden verursacht hätte, obwohl es eindeutig zu erkennen war das dieser Schaden schon lange vorhanden sein musste. Eine Einigung war mit dem Mitarbeiter nicht möglich. Er kassierte sofort einen Betrag in Höhe von 250,00 € von der Kautionssumme ab. Er sagte mir noch, dass ich eben hätte das Fahrzeug richtig ansehen müssen. Er können nichts weiter tun.

Da stellt sich mir die Frage: Muss ich bei einer Fahrzeugübernahme halb unter das Fahrzeug kriechen um nach Schäden zu suchen?

Ich forderte die Fa. Hertz auf, das Fahrzeug einem Gutachter vorzustellen. Heute erhielt ich eine Email von Hertz das alles korrekt sein und das die Summe zu recht einbehalten wurde. Es wurden Bilder mitgeschickt die nun außer dem mir angelasteten Schaden noch weitere Schäden zeigen. Soll ich nun dafür auch noch aufkommen?

Habe heute nochmal reklamiert. Mal sehen vielleicht ist bei der nächsten Antwort dann das Fahrzeug ein Totalschaden.

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Meine Forderung an Hertz Autovermietung GmbH: Rückerstattung der einbehaltenen 250,00 €


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


06.12.2013 | 06:43
von Andreas Von Bielinski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bisher neimand gemeldet.
Ist das Letzte was mir je passiert ist. Will man die Angelegenheit aussitzen?




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