533 Views | 03.03.2014 | 10:31 Uhr
geschrieben von Rübe

Familienkasse Bautzen (Bautzen)

Nach Beendigung der Lehre >Rückforderung

Hallo, unsere Tochter hat am 01.09.2009 bis 28.02.2013 eine Lehre in Freising begonnen. Bis dato lief alles mit dem Kindergeld zu unser Zufriedenheit. Die Unterlagen über Beginn und Dauer der Ausbildung wurden von uns bei der FK eingereicht. Durch irgendwelche Umstände (die FK war umgezogen, alle Außenstellen wurden in Bautzen gebündelt, was auch immer.) wurden dann irgendwann das KG nicht mehr auf ihr Konto sondern wieder auf meines überwiesen.

SCHLAGWORTE

Nach einigen Telefonaten bei den überaus "freundlichen" Servicehotlinemitarbeitern :-( ist das Geld dann doch mit einer Verzögerung wieder auf ihrem Konto gelandet. Im April 2012 wurde dann die Zahlung des Kindergeldes eingestellt da sie ja nun 25 war! Angehängt war ein Schreiben der FK über die Beendigung der Zahlung

Jetzt kommt die FK und will von uns 5664 Euro zurück haben die wir zu unrecht erhalten haben und zwar für den Zeitraum von 01.11.2009 bis 31.05.2012. Sie wurde im Mai 2012 25 Jahre.

In den Unterlagen die wir eingereicht hatten stand alles drin was die da haben wollten.

Auf Schreiben bzw. Telefonate von unserer Seite kam keine Reaktion.

Vorige Woche nun die Ankündigung der Zwangsvollstreckung.

Auf meinen erneuten Anruf bei der "Servicehotline" wurde das erste Gespräch von dem Mitarbeiter abgebrochen, weil ich mich erdreistete zu fragen wo denn unsere Unterlagen sind, die angeblich fehlen sollten und wir eingereicht hatten.Wegen Unsachlichkeit.Nach einem erneuten Anruf sagte mir die Dame das sie von der Forderung nicht zurücktreten sondern, wenn alles geklärt sei, ich das Geld wieder auf mein Konto zurückbekomme - ein schlechter Witz oder. Bei der Zahlweise der FK würde sich das hinziehen. Abgesehen habe ich das Geld nicht.

Meine Tochter versucht heute nochmal von ihrem Arbeitgeber die Unterlagen zu bekommen das sie die Ausbildung von dann bis dann gemacht hat.

Zum Glück haben wir die eingereichte Unterlagen ja alle da und die werden zusammen mit einem Anschreiben nochmals an die FK gefaxt und per Post geschickt.

Die Dame vom Hauptzollamt, die die Vollstreckungsbehörde ist, kannte so was wohl schon. Sie gab mir den wirklich freundlichen Rat, das ich alles nochmal dort einreichen soll, mit der Bitte die Zwangsvollstreckung zu stunden bis das geklärt sei.

Was soll kann ich tun?

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Meine Forderung an Familienkasse Bautzen: Aufhebung der Zwangsvollstreckung


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


04.03.2014 | 09:52
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Die Familienkasse Bautzen ist durch entsprechende Veröffentlichungen über ihre (schlampige?) Arbeitsweise bekannt geworden. Nicht zuletzt auch ein Armutszeugnis für die für diese Behörde zuständigen Politiker und Ministerialbeamten.

24.03.2014 | 16:47
von Rübe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe formell einen Antrag auf Stundung bzw. Aussetzung der Forderung bis zur Klärung gestellt, aber leider kam von der zuständigen Stelle, bis heute keine Antwort.
Ich werde jetzt einen Kredit aufnehmen damit ich die erhaltene Leistung bezahlen kann und dann hoffe das irgendwann das Problem gelöst wird.


07.05.2014 | 15:38
von Rübe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 28.02. habe ich Einspruch gegen die Vollstreckung eingereicht. Gleichzeitig habe ich sämtliche Unterlagen NOCHMALS eingeschickt. Von der Kindergeldkasse kam SCHON am 02.04. die Eingangsbestätigung mit dem Vermerk es würde bearbeitet. Am 23.04. kam ein Schreiben worin stand das über die Aussetzung der Vollziehung entschieden werden soll. "Voraussetzung für die Aussetzung der Vollstreckung ist, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erstattungsbescheides bestehen oder die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige Härte zur Folge hätte (§ 361 Abs. 2 Abgabenordnung, § 69 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung). " soweit das Schreiben.
Heute stand dann der Vollstreckungsbeamte vor der Tür (ich war nicht da). Auf meinem Anruf bei der goldigen Hotline hin hat die Dame dort verlauten lassen das der Einspruch abgelehnt wurde und ich am 07.05. Bescheid bekommen habe (heute).
Also die stellen sich stur und wollen nicht das jemand sagt die haben mir geholfen.

Kann mir jemand noch einen Tipp geben außer das ich einen Kredit aufnehme um das Kindergeld was meiner Tochter zustand zurückzuzahlen.

Vielen Dank Bernd




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