808 Views | 13.06.2014 | 21:17 Uhr
geschrieben von Ralf Boddien

E-maxx GmbH (Usingen)

Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges gegen E-Maxx erstellt

Ich habe dort ein Zeichentablet bestellt und bezahlt. Nach 10 Tagen habe ich die Lieferung angemahnt.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich mich dann aber leider zu spät im Internet über die Firma E-Maxx erkundigt habe, habe ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Dieser Widerruf wurde auch akzeptiert und per Mail bestätigt.

Ich habe die Firma in Verzug gesetzt und habe der Firma eine erste Zahlungsfrist bis zum 7.5.2014 gegeben. Ich habe dann am 8.5.2014 festgestellt, dass kein Geld eingegangen ist, und habe eine 2. Frist bis zum 22.5.2914 ausgesprochen. Die Firma hat dann geantwortet, dass eine Frist von 14 Tagen normal und rechtlich OK ist.

Ich habe nach Verstreichen der Frist leider festgestellt, dass kein Geld eingegangen ist und habe dann am 22.5.2014 bei der Kriminalpolizei Anzeige wegen Betruges erstattet.

Jetzt habe ich eine Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges erstellt und in dieser Woche wird ein Mahnbescheid erstellt. Ich frage mich nur, ob der dann nicht auch wieder zurück kommt, da ich ja nur die Usinger Adresse habe.

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.06.2014 | 21:43
von Ralf Boddien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte nicht löschen, damit Möglichkeit besteht das auch noch andere den Artikel lesen können.

m. f. G.
Ralf Boddien


24.06.2014 | 10:44
von Ralf Boddien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist bisher noch keine Reaktion eingegangen




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