349 Views | 24.06.2014 | 12:16 Uhr
geschrieben von Daniel Kunert

E-maxx GmbH (Usingen)

Keine Lieferung, keine Rücküberweisung nach Widerruf

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 606430

Am 28.5 habe ich einen NAS-Server über den Webshop von E-maxx-ffm.de bestellt.

Nachdem ich den Kaufbetrag überwiesen hatte, erhielt ich am 4.6. endlich eine Eingangsbestätigung. Dies war dann auch das letzte Lebenszeichen von E-maxx.

Am 11. 6 widerrief ich meine Bestellung mit der Aufforderung, mir den Kaufbetrag wieder zurück zu überweisen. Bis heute habe ich weder eine Widerrufsbestätigung noch eine Rückzahlung erhalten.

Auf Emails wird nicht reagiert, das Telefon hat nur eine Warteschleife.

Ich vermute gewerbsmäßigen Betrug und werde, falls eine Reaktion von E-maxx weiter ausbleibt, in den nächsten Tagen eine Anzeige diesbezüglich stellen.

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Meine Forderung an E-maxx GmbH: Rückerstattung des Kaufbetrags (225,07 €)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (6)


24.06.2014 | 12:36
von Sandmann West | Regelverstoß melden
Dann hinten anstellen! Da gibt es noch viele vor Ihnen!

26.06.2014 | 15:16
von Lemmy | Regelverstoß melden
Jeder der sich hier beschwert weiß das es da sehr viele gibt.

26.06.2014 | 22:14
von Lemmy | Regelverstoß melden
Richtig normal macht man das, warum viele es nicht machen mich eingeschlossen weiß ich nicht, eigentlich unbegreiflich und dumm hoch zehn, ich gebe es ja zu, scheinbar lockte der Preis und die Aufmachung der Homepage die Vertrauen erweckt. Trotzdem unentschuldbar eigentlich was da für Geld flöten geht oder was man alles unternehmen muss um an sein Geld wieder zu kommen.

01.07.2014 | 23:22
von Daniel Kunert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.07.2014 | 09:46
von Daniel Kunert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst, habe aber tatsächlich eine Email am 17.7 erhalten, mit der Mitteilung, dass "die Rückabwicklung in die Wege geleitet wird".
Bin gespannt und harre der Dinge.


11.08.2014 | 11:00
von Daniel Kunert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich noch keine Rücküberweisung erhalten.




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