Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 540 Views | 21.09.2014 | 14:16 Uhr
geschrieben von Philipp Schaefer

Immergrün Energie (Köln)

Kündigung wir nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 28503C1250

Ich habe am 01.09.2014 meinen Strombelieferungsvertrag fristgemäß zum 31.10.2014 gekündigt. Diese Kündigung ist per FAX erfolgt. Daraufhin bekam ich eine Antwort von immergrün Energie, dass eine Kündigung per FAX nicht rechts sei und ich erneut kündigen solle. Dies habe ich am 04.09.2014 per Brief gemacht.

Am 10.09.14 habe ich nachgefragt ob die Kündigung angekommen sei. Aber dies war natürlich nicht der Fall. Also habe ich am 10.09.2014 erneut eine Küdnigung per Brief verschickt. Nach heutigem Telefonat mit der Hotline ist diese Kündigung auch nicht angekommen.

Mir scheint es so, als hätte dies System. Jedes andere Unternehmen akzeptiert kündigungen per FAX. Und das ein Brief zweimal nicht angekommen ist, ist auch wirklich komisch. Es kann doch nicht sein, dass man immer per Einschreiben mit Rückschein versenden muss.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Bestätigung der Kündigung zum 31.10.2014


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2014 | 09:01
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Online

Sehr geehrter Herr Schaefer,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.09.2014 | 10:26
von Philipp Schaefer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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