522 Views | 08.12.2014 | 12:30 Uhr
geschrieben von Hokum

eBay (Kleinmachnow)

Einspruch gegen einen zu Unrecht entschiedenen Käuferschutzfall

Bestell-/Kundennummer: Artikelnummer: 231385738879

Ich habe dem Käufer neue Stiefel (APART Echtleder Stiefel Schlangenprägung Beige, Gr. 38, NEU, Artikelnummer:231385738879, Preis: EUR 45,00 + 5,90€, ) verkauft. Ursprungspreis lag bei 189€, die Marke „APART“ ist sehr gut in Deutschland für schöne Qualität bekannt. Die Beschreibung und die Fotos haben mit dem Artikel voll übereinstimmt. Der Käufer hat die Stiefel erhalten und dann fing es an.

SCHLAGWORTE

Erstmal hatte der Käufer Einwände und Unterstellungen gegen Größe (dass diese angeblich zu groß ausfallen), Herkunftsland (dass diese Made in China sind) und Preis (angeblich kann mann heutzutage Lederstiefel dieser Art schon für 30€ im Geschäft kaufen, 45€ zu teuer gekauft) (ich war einfach nur geschockt). Ich habe mich gewehrt und alles nachgewiesen, dass die Käuferin Unrecht hatte (alles war beim Artikelbeschreibung und Fotos ersichtlich). Die Käuferin hat dies ignoriert und wollte keine Erklärungen von mir haben. Da ich ein Privatverkäufer bin, keine Rücknahme angeboten habe und keine Abweichungen von der Beschreibung und keine Mängel des Artikels vorlagen, habe ich es nicht eingesehen den Artikel zurückzunehmen.

Danach wurde ein Fall eröffnet. Außer Größe, Herkunftsland und Preis hatte die Käuferin nun plötzlich Einwände gegen die Farbe (angeblich falsch benannt) und Beschreibung des Materials (innen und aussen Leder aber ungefüttert). Sie hat regelrecht weitere Gründe gesucht und ausgedacht, um die Stiefel zurück zu geben. Ich habe daraufhin den Kundenservice von eBay kontaktiert und mir wurde nur eindringlich empfohlen die Stiefel zurück zu nehmen, da es sowieso immer für den Käufer wegen Käuferschutz entschieden wird, obwohl die eigene eBay-Regel besagt, dass Ware von Privatverkäufern nicht zurückgenommen wird.

Ich habe dem Käufer die Rücknahme dann zugesagt. eBay haben die Rücksendungskosten übernommen. Ich habe den Käufer darauf hingewiesen, dass er die Stiefel in der gleichen Verpackung genauso wie bekommen zurück schicken soll. Die Stiefel kamen zurück, aber in einem ganz anderen Karton, der viel zu groß dafür war, die Stiefel lagen in einem Müllsack lose da, nicht eingepackt, ohne Einlagen, genauso wie der Staubbeutel.

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1. Auf beiden Stiefeln befanden sich deutliche Knicke, fast Risse/Kratzer (wegen falscher Verpackung oder inkorrekter Anprobe/Lagerung), die nicht mehr weggehen und deutlich zu sehen sind.

2. An einem Stiefel hinten gibt es jetzt eine Beschädigung, eine Schuppe des Leders ist abgerissen. Die Stiefel sind nun mangelhaft und ich könnte diese nie wieder als neu anbieten. Ich habe die Fotos, in welchem Zustand ich die Stiefel erhalten habe, beim geöffneten Fall hochgeladen. Daraufhin hat der Käufer sofort den Fall an eBay-Kundenservice übergeben. Ich hatte nicht Mal die Möglichkeit Bezug darauf zu nehmen. Mein PayPal-Konto wurde mit Minus belastet und der Fall zugunsten des Käufers entschieden.

Die Lage hier ist eindeutig, dass der Käufer den Käuferschutz missbraucht hat, während ich ohne Geld und mit beschädigter Ware sitze.

In letzter Zeit hat eBay für Verkäuferschutz immer mehr geworben, aber es stellt sich heraus, dass man absolut ohne Schutz da steht, sogar mit Schaden und muss noch für Hinsendungskosten selber aufkommen (der Betrag, den der Käufer für Lieferkosten bezahlt und vollerstattet zurückbekommen hat). Ich habe keine Möglichkeit mehr die Stiefel als NEU zu verkaufen, sondern vielleicht für nur paar Euro wegen Mängel, die der Käufer verursacht hat.

Ich war immer ein fairer Verkäufer und Käufer, bin immer dafür, dass man alle Probleme lösen kann, aber in diesem Fall bin ich nur geschockt und sehr enttäuscht. Es vergeht einem wirklich die Lust weiterhin bei eBay zu verkaufen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.12.2014 | 13:47
von E. L. | Regelverstoß melden
Hier bleibt dir wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt. Freundliches Schreiben an den Käufer, das du doch Abweichungen festgestellt hast und der Artikel durch seine Verpackung beschädigt wurde und du daher einen RA einschalten wirst. Dies wäre anhand der Vorher/Nachher Bilder ersichtlich. Die daraus resultierenden Kosten gehen dann zum Lasten des Käufers.

Meist reicht so ein Schreiben dann aus und der Schaden wird beglichen. Wenn nicht reicht, dann eben zum RA und gut ist. Viele versuchen mit der Masche durchzukommen.

Ich mache meist auch Bilder, wenn ich verpacke, bzw. wenn es hochwertig ist, mache ich ein kleines Video. Teilweise notiere ich mir die Seriennummern, bevor ich etwas an den Käufer versende. Damit kannst du manchen Ärger aus dem Weg gehen.

11.12.2014 | 11:13
von Marco M. | Regelverstoß melden
Ich würde auch eine RA einschalten, mittlerweile macht eBay keinen Spass mehr. Habe in letzter Zeit auch vermehrt Probleme mit Käufern.



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