Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 587 Views | 04.04.2015 | 14:10 Uhr
geschrieben von Michael Enderle

Jochen Schweizer GmbH (München)

Abgelaufener Gutschein

Bestell-/Kundennummer: 10624873

Liebes Jochen Schweizer Team,

SCHLAGWORTE

im Januar 2012 hatte ich einen Gutschein für eine Übernachtung im Baumhaus im Wert von 168,90 € geschenkt bekommen. Meine Wunschtermine dafür waren in diesem Jahr leider schon belegt.

In 2013 und 2014 konnte ich aus gesundheitlichen Gründen keine Termine planen bzw. buchen. Jetzt wollte ich für dieses Jahr rechtzeitig einen neuen Anlauf nehmen und musste feststellen, dass das betreffende Angebot nicht mehr verfügbar ist.

Auf telefonische Nachfrage wurde ich durch Ihre Mitarbeiterin kurz darauf hingewiesen, dass der Gutschein bereits abgelaufen sei und keine Kulanz möglich wäre.

Die Art und Weise dieser "Abfertigung" hat mich doch etwas verärgert.

Es ist doch nicht das erste Event, welches ich bei Jochen Schweizer erleben durfte und würde gerne auch noch weitere genießen.
Daher meine ich, dass trotz aller gesetzlicher Bestimmungen eine für beide Seiten auskömmliche Lösung gefunden werden kann.

Gerne erwarte ich Ihre Nachricht oder Ihren Vorschlag.

Vielen Dank!

Gruß

Michael Enderle

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung des Geldwertes oder Wertgutschein über 149,-


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
20.05.2015 | 10:50
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: CRM

Guten Tag,

würden Sie mir bitte Ihren Gutschein-Code und Ihr Anliegen an trustpilot spider monkey jochen-schweizer.de senden? Ich möchte gerne prüfen was wir hier machen können.

Viele Grüße

Raphael vom Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


04.04.2015 | 15:15
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Wenn der Gutschein im Laufe des Jahres 2012 ausgestellt wurde tritt die Verjährung erst am 31.12.2015 ein. Drei Jahre nach Ablauf des Jahres an dem er ausgestellt wurde. s. Fristenberechnung BGB.

04.04.2015 | 15:52
von ReclaBoxler-1308183 | Regelverstoß melden
Der Gutschein wurde im Januar 2012 verschenkt, ausgestellt also wahrscheinlich schon früher.

Wenn er im Dezember 2011 ausgestellt wurde, wäre die Verjährung in der Tat inzwischen eingetreten.

Um diesen Fall genau beurteilen zu können, wäre somit die Kenntnis des genauen Ausstellungsdatums von Nöten.

16.05.2015 | 15:18
von Michael Enderle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich leider auch noch niemand gemeldet


17.05.2015 | 12:03
von Michael Enderle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich leider auch noch niemand gemeldet


23.05.2015 | 12:36
von Michael Enderle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Vorgang befindet sich noch bei Fa. Schweizer in der Prüfung. Hoffe, dass ich kurzfristig eine Nachricht auf meinen Vorschlag erhalte. Danke!


30.05.2015 | 13:37
von Michael Enderle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz Nachfrage am 27.05.15 immer noch keine Rückmeldung


13.06.2015 | 12:17
von Michael Enderle gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo!
Der Gutscheinwert wurde wir diese Woche von Jochen Schweitzer erstattet.
Vielen Dank!
Gruß
M. Enderle




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