Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 383 Views | 28.10.2020 | 09:58 Uhr
geschrieben von Lars Helfrich

Jochen Schweizer GmbH (München)

Wertgutschein trotz Corona nicht verlängerbar

Mein Wertgutschein über 150 EUR läuft Ende des Jahres 2020 ab. Einlösbar ist dieser wegen Corona bis dahin nicht mehr. Ich habe daher um Verlängerung für ein Jahr gebeten.

Das hat diese Firma abgelehnt mit dem Vorschlag, ich solle diesen (Teil) einlösen, der Restbetrag wird dann wieder für drei Jahre gutgeschrieben. Tolle Idee, nur wegen Corona nicht machbar. Leben die in einer anderen Welt? So ein unsolidarisches Verhalten in diesen Zeiten macht einfach nur fassungslos.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Wertgutschein verlängern.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.10.2020 | 07:22
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Helfrich, vielen Dank für Ihr Feedback. Gern geben wir Ihnen zu Ihrem Anliegen eine Rückmeldung. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wie auf unserer Homepage und auf Ihrem Wertgutschein schriftlich hinterlegt ist, dient ein Wertgutschein als Zahlungsmittel. Die Verlängerung von einem Wertgutschein ist somit von unserer Seite nicht möglich. Damit Ihr vorliegender Wertgutschein nicht ersatzlos verfällt, haben Ihnen unsere Kollegen angeboten, sich im Wert Ihres Gutscheins ein Erlebnis auszusuchen. In diesem Zuge wird Ihr Wertgutschein entwertet und Ihr neuer Gutschein ist ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig. Sollte Ihnen innerhalb der Gültigkeit Ihres neuen Gutscheins auffallen, dass Ihnen das Erlebnis nicht zusagt oder aus irgendwelchen Gründen nicht eingelöst werden kann, haben Sie jederzeit innerhalb der Gültigkeit die Möglichkeit, Ihren Gutschein umzutauschen. An dieser Stelle können wir Ihnen leider keine positivere Nachricht geben. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.11.2020 | 19:32
von Lars Helfrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So lange diese Firma nicht erkennt, dass sie in Corona-Zeiten von ihren Geschäftspraktiken abweichen muss, wird diese Beschwerde aus meiner Sicht nicht gelöst sein.


11.11.2020 | 07:57
von Lars Helfrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.11.2020 | 13:22
von C. Gottschlich | Regelverstoß melden
Hallo,
leider habe ich genau die gleiche Erfahrung gemacht.
Auch ich habe um die Verlängerung eines Gutscheins gebeten, da er unter den Corona-Bedingungen von mir nicht eingelöst werden konnte.

Von Jochen Schweizer ziemlich deutlich: selber schuld, dass du es in drei Jahren nicht schaffst. dass das eine davon wg. Corona nicht nutzbar ist? Pech gehabt.

29.11.2020 | 08:12
von Lars Helfrich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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