3236 Views | 22.12.2015 | 11:17 Uhr
geschrieben von Andrea Pötzsch
Bestell-/Kundennummer: 00407580
Ich habe trotz regelmäßiger Zahlung meiner Stromkosten eine Mahnung bekommen. Einen persönlichen Ansprechpartner gibt es nicht mehr. Daraufhin habe ich mehrfach versucht, telefonisch mit dieser Firma Kontakt aufzunehmen - Fehlanzeige, tagelang nur eine weibliche Stimme vom Band. Wenn man dann endlich denkt jetzt bin ich dran, wird gesagt: "Alle Mitarbeiter befinden sich im Gespräch, versuchen sie es später nocheinmal." AUFGELEGT! Sehr kundenfreundlich. Ich habe mich dann für den Weg einer E-mail entschieden. Zwei Mails - keine Antwort. Ich weiss nicht, was ich noch versuchen soll.
Meine Forderung an Care-Energy:
Löschung der Mahnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
nach meinem Verständnis von Geschäftsgebahren, hat die Abwicklung am Endkunden bei Care Energy nunmehr höchst zweifelhafte Absichten erreicht.
Vorerst ein kurzer Rückblick: Wer sich mit der Abwicklung am PC etwas auskennt, konnte bis etwa November 2014 in seinem Care-Energy-Portal diverse Dinge (wie z. B. Übermittlung von Zählerstand, Hinterlegung der Bankverbindung, Download von Dokumenten (wie z. B. vormonatliche Abrechnung des Real-Tarifs) ) einsehen bzw. erledigen. Ohne Vorankündigung wurde dieses Portal geschlossen. Im Frühjahr 2015 gab es dann ein Neues Online-Portal mit Zugang über die EDL-Nr. 9400300XXXXXX! Nach ein paar Monaten war auch hier ohne Vorankündigung einfach nichts mehr möglich. Die vormals im Network (Strukturvertrieb, …) geworbenen Kunden (nach meinen Infos etwa 350.000) sahen sich spätestens zur Jahreswende 2014/2015 so gut wie gar keinem Außendienstpersonal mehr gegenüber (vgl. Facebook-Seite Care Energy, Jahresauftaktveranstaltung 2015). Nach der Registrierung des 10.000sten Vertriebspartner gabe es einen Stopp für weitere Registrierungen. Spätestens nach dem Wegfall von mehreren Tausend Außendienstmitarbeitern (u. a. wegen der Erhöhung der Strornohaftung von einem Jahr auf 3 Jahre), sehen sich die Kunden einem überforderten Innendienstpersonal gegenüber, welche teilweise nur bedingte Zugriffe auf Kundendaten hatten/haben (Transparenz Mangelware).
Aktuell: Spätestens seit April dieses Jahres werden alle Care-Energy-Strom-Kunden über einen Kamm geschert. Alle Kunden werden zukünftig von der Anfang 2015 neu geründeten EnUp AG mit Strom versorgt. In einem Schreiben vom z. B. 08.04.2015 werden dann schlichtweg falsche Tatsachen dargestellt: 1. GÜNSTIGSTER VERGLEICHBARER TARIF IN IHRER REGION: (Falsch, weil meist wird hier der Grundversorgungstarif des Regionalversorgers dargestellt) … 2. IM VEREINBARTEN KLASSIK-TARIF SIND IHRE KOSTEN: (Falsch, weil z. B. alle HSV-Tarif, REAL-Tarif, Testangebot-Tarif-Kunden haben logischerweise nicht den Klassik-Tarif vereinbart)
Mit dem Schreiben vom 16.06.2015 wurde dann von Care-Energy an die Endkunden ein Schreiben mit mehren falschen Tatsachen versendet (ich selber habe etwa 50 dieser Schreiben vorliegen!) : 1. Verbrauchswerte in den meisten Fällen höher, als tatsächlich (dieses Phänomen kannte ich schon von FlexStrom, FlexGas, Löwenzahn, …). 2. Einheitstarif 9,90 / 0,249 (auf der Rückseite werden zwar andere Tarife dargestellt, aber fehlerhaft!) z. B. scheint es durch die Formulierung so, dass Real-/Professional-Tarif-Kunden einen Aufpreis auf den Grundpreis bezahlen. Und angeblich soll für z. B. an Test-Angebots-Kunden eine entsprechende Gutschrift versandt werden (nach Aussagen von etwa 50 mir persönlich bekannten Test-Kunden ist dies bis Heute noch nie passiert)!
Mit dem Schreiben von Ende Juni 2015 mit Neuen AGB und so, ist dann auch schon wieder Ende mit der EnUp AG, ab jetzt bitte nur noch Care-Energy AG (dieses Schreiben haben übrigens scheinbar „alle“ bekommen, auch die, die schon seit Jahren kein Kunde mehr bei Care-Energy sind).
Mit dem Schreiben vom 13.11.2015 „Stichwort Dauerrechnung“ kam es wiederum zu mehreren Fehlern: z. B. sollten Abschlagszahlungen rückwirkend, teilweise über ein Jahr hinaus gezahlt werden, … Fortsetzung folgt …
Wie hier Herr Ulf Borgwardt schon gesagt würde/werde ich Widerspruch einlegen.
Nach meinem Gefühl möchte Care Energy aktuell einfach nur Geld in Ihrer Kasse spülen. Wer die aktuellen Gerichtsurteile betreffend EDL-Status, EEG-Umlage, Stromanbieter, etc. verfolgt könnte zu einem ähnlichen Gefühl kommen, zumal Jahresrechnungen und Schlussrechnungen (wenn denn überhaupt welche erstellt werden) nachweislich nur zögerlich bezahlt werden.
Vor einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte man vorerst keine Angst haben, denn: . Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein.
In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.
Hierzu: Folgende Fristen werden üblicherweise für Mahnungen gesetzt
Zahlungserinnerung: zehn bis vierzehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung
Erste Mahnung: fünf bis zehn Tage nach Versand der Zahlungserinnerung
Zweite Mahnung: fünf bis zehn Tage nach Versand der 1. Mahnung
Dritte Mahnung: Versand am besten per Einschreiben (ohne Rückschein), Androhung gerichtlicher Schritte (Mahnbescheid, Inkasso u. ä.), fünf bis acht Tage nach der Zweiten Mahnung
Mehr als eine Mahnung ist aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, um nach Verstreichen der Mahnfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Stellen sie jedoch, wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z. B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen. ". Für alle Beteiligten Endkunden hoffe ich, dass Care Energy sich an folgendes Gesetz hält: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz, Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42), § 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife. Absatz (4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. …
mfG
Gleiche Empfehlung kann ich aus aussprechen!