3236 Views | 22.12.2015 | 11:17 Uhr
geschrieben von Andrea Pötzsch

Care-Energy (Hamburg)

Trotz regelmäßiger Zahlungen Mahnung erhalten

Bestell-/Kundennummer: 00407580

Ich habe trotz regelmäßiger Zahlung meiner Stromkosten eine Mahnung bekommen. Einen persönlichen Ansprechpartner gibt es nicht mehr. Daraufhin habe ich mehrfach versucht, telefonisch mit dieser Firma Kontakt aufzunehmen - Fehlanzeige, tagelang nur eine weibliche Stimme vom Band. Wenn man dann endlich denkt jetzt bin ich dran, wird gesagt: "Alle Mitarbeiter befinden sich im Gespräch, versuchen sie es später nocheinmal." AUFGELEGT! Sehr kundenfreundlich. Ich habe mich dann für den Weg einer E-mail entschieden. Zwei Mails - keine Antwort. Ich weiss nicht, was ich noch versuchen soll.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Care-Energy: Löschung der Mahnung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (11)


22.12.2015 | 12:55
von Ulf Borgwardt | Regelverstoß melden
Uns geht es genauso. Mach einfach garnichts, da du Beweisen kannst, das alle Abschläge bezahlt wurden. Sollte einn Mahnbescheid wirklich kommen, lege einfach WIDERSPRUCH dagegen ein.

22.12.2015 | 13:16
von Ulf Borgwardt | Regelverstoß melden
Such dir einen neuen Anbieter ab Februar 2016 ohne jeglicher einberechnung von Boni, so dass du am ende des Jahres immer Kündigen kannst.Er kündigt auch deinen laufenden Vertrag bei Care.Es gibt genug andere günstigere Anbieter!

23.12.2015 | 13:55
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Offensichtlich ist man bei Care Energy zu dämlich, System- bzw. Softwareumstellungen auf die Reihe zu bringen. Was bis Ende 2014 noch funktioniert hat ging anschließend überhaupt nicht mehr. Dadurch ist bei denen ein riesiger Berg an Problemen entstanden, die die offensichtlich nicht lösen können. Nun wälzt man die Problemklärung einfach auf die Kunden ab. Unprofessioneller geht es nun wirklich nicht. Man kann nur jedem Kunden empfehlen, so schnell wie möglich einen anderen Versorger zu beauftragen. Die Kündigung sollte man unbedingt dem neuen Versorger überlassen weil es dann auch klappt. Wenn man selbst bei Care Energy kündigt ist es nicht sicher, ob es funktioniert. Und eine Kündigungsbestätigung bekommt man ja sowieso auch nicht.

23.12.2015 | 20:02
von Diplomingenieur Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo, als ebenfalls Betroffener (angeblich 8 Monate nicht bezahlt), werde ich mich heute zu einem späteren Zeitpunkt nochmals melden, um detailliert über die aktuelle Vorgehensweise von Care Energy berichten, mit zahlreichen Tipps für eine zukünftige Vorgehensweise für Endkunden. Bis später! :-) . Bin übrigens seit 2013 bei Care Energy mit mehreren Abnahmestellen in unterschiedlichen Tarifen.

29.12.2015 | 04:02
von Diplomingenieur Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo liebe Care Energy Nutzer/Fans,
nach meinem Verständnis von Geschäftsgebahren, hat die Abwicklung am Endkunden bei Care Energy nunmehr höchst zweifelhafte Absichten erreicht.
Vorerst ein kurzer Rückblick: Wer sich mit der Abwicklung am PC etwas auskennt, konnte bis etwa November 2014 in seinem Care-Energy-Portal diverse Dinge (wie z. B. Übermittlung von Zählerstand, Hinterlegung der Bankverbindung, Download von Dokumenten (wie z. B. vormonatliche Abrechnung des Real-Tarifs) ) einsehen bzw. erledigen. Ohne Vorankündigung wurde dieses Portal geschlossen. Im Frühjahr 2015 gab es dann ein Neues Online-Portal mit Zugang über die EDL-Nr. 9400300XXXXXX! Nach ein paar Monaten war auch hier ohne Vorankündigung einfach nichts mehr möglich. Die vormals im Network (Strukturvertrieb, …) geworbenen Kunden (nach meinen Infos etwa 350.000) sahen sich spätestens zur Jahreswende 2014/2015 so gut wie gar keinem Außendienstpersonal mehr gegenüber (vgl. Facebook-Seite Care Energy, Jahresauftaktveranstaltung 2015). Nach der Registrierung des 10.000sten Vertriebspartner gabe es einen Stopp für weitere Registrierungen. Spätestens nach dem Wegfall von mehreren Tausend Außendienstmitarbeitern (u. a. wegen der Erhöhung der Strornohaftung von einem Jahr auf 3 Jahre), sehen sich die Kunden einem überforderten Innendienstpersonal gegenüber, welche teilweise nur bedingte Zugriffe auf Kundendaten hatten/haben (Transparenz Mangelware).
Aktuell: Spätestens seit April dieses Jahres werden alle Care-Energy-Strom-Kunden über einen Kamm geschert. Alle Kunden werden zukünftig von der Anfang 2015 neu geründeten EnUp AG mit Strom versorgt. In einem Schreiben vom z. B. 08.04.2015 werden dann schlichtweg falsche Tatsachen dargestellt: 1. GÜNSTIGSTER VERGLEICHBARER TARIF IN IHRER REGION: (Falsch, weil meist wird hier der Grundversorgungstarif des Regionalversorgers dargestellt) … 2. IM VEREINBARTEN KLASSIK-TARIF SIND IHRE KOSTEN: (Falsch, weil z. B. alle HSV-Tarif, REAL-Tarif, Testangebot-Tarif-Kunden haben logischerweise nicht den Klassik-Tarif vereinbart)
Mit dem Schreiben vom 16.06.2015 wurde dann von Care-Energy an die Endkunden ein Schreiben mit mehren falschen Tatsachen versendet (ich selber habe etwa 50 dieser Schreiben vorliegen!) : 1. Verbrauchswerte in den meisten Fällen höher, als tatsächlich (dieses Phänomen kannte ich schon von FlexStrom, FlexGas, Löwenzahn, …). 2. Einheitstarif 9,90 / 0,249 (auf der Rückseite werden zwar andere Tarife dargestellt, aber fehlerhaft!) z. B. scheint es durch die Formulierung so, dass Real-/Professional-Tarif-Kunden einen Aufpreis auf den Grundpreis bezahlen. Und angeblich soll für z. B. an Test-Angebots-Kunden eine entsprechende Gutschrift versandt werden (nach Aussagen von etwa 50 mir persönlich bekannten Test-Kunden ist dies bis Heute noch nie passiert)!
Mit dem Schreiben von Ende Juni 2015 mit Neuen AGB und so, ist dann auch schon wieder Ende mit der EnUp AG, ab jetzt bitte nur noch Care-Energy AG (dieses Schreiben haben übrigens scheinbar „alle“ bekommen, auch die, die schon seit Jahren kein Kunde mehr bei Care-Energy sind).
Mit dem Schreiben vom 13.11.2015 „Stichwort Dauerrechnung“ kam es wiederum zu mehreren Fehlern: z. B. sollten Abschlagszahlungen rückwirkend, teilweise über ein Jahr hinaus gezahlt werden, … Fortsetzung folgt …

29.12.2015 | 04:52
von Diplomingenieur Schmidt | Regelverstoß melden
Stichwort Dauerrechnung vom 13.11.2015: Hier konnte ich bisher 3 Fehler entdecken. 1. Abschlagszahlungen sollen mehrer Monate rückwirkend gezahlt werden. 2. Real-Tarif-Kunden sollen immer noch die erhöhte Grundgebühr von 9,90 Euro/Monat anstatt 6,99 Euro/Monat bezahlen. 3. Kunden im Testangebot sollen eine erhöhte Grundgebühr von 7,99 Euro/Monat anstatt 6,99 Euro/Monat bezahlen.

29.12.2015 | 05:39
von Diplomingenieur Schmidt | Regelverstoß melden
Mein Tipp betreffend der Mahnung von Care Energy:
Wie hier Herr Ulf Borgwardt schon gesagt würde/werde ich Widerspruch einlegen.
Nach meinem Gefühl möchte Care Energy aktuell einfach nur Geld in Ihrer Kasse spülen. Wer die aktuellen Gerichtsurteile betreffend EDL-Status, EEG-Umlage, Stromanbieter, etc. verfolgt könnte zu einem ähnlichen Gefühl kommen, zumal Jahresrechnungen und Schlussrechnungen (wenn denn überhaupt welche erstellt werden) nachweislich nur zögerlich bezahlt werden.
Vor einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte man vorerst keine Angst haben, denn: . Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein.
In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.
Hierzu: Folgende Fristen werden üblicherweise für Mahnungen gesetzt
Zahlungserinnerung: zehn bis vierzehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung
Erste Mahnung: fünf bis zehn Tage nach Versand der Zahlungserinnerung
Zweite Mahnung: fünf bis zehn Tage nach Versand der 1. Mahnung
Dritte Mahnung: Versand am besten per Einschreiben (ohne Rückschein), Androhung gerichtlicher Schritte (Mahnbescheid, Inkasso u. ä.), fünf bis acht Tage nach der Zweiten Mahnung
Mehr als eine Mahnung ist aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, um nach Verstreichen der Mahnfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Stellen sie jedoch, wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z. B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen. ". Für alle Beteiligten Endkunden hoffe ich, dass Care Energy sich an folgendes Gesetz hält: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz, Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42), § 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife. Absatz (4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. …

29.12.2015 | 17:34
von Andrea Pötzsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich bis heute niemand bei mir gemeldet. Ich finde das sehr unfreundlich und gar nicht Kunden orientiert. Eine Kündigung des Anbieters habe ich bereits vorgenommen, da ich keine Möglichkeit sehe zu einer Einigung zu kommen.


07.01.2016 | 21:04
von Andreas Schießke | Regelverstoß melden
Tipp, Energiekosten samt Grundgebühr selbst errechnen und mit Monatsabschlägen aussetzen bis das Guthaben aufgebraucht ist. (ausrechnen wie lange es noch reicht). Rechtzeitig zum Ende des Guthabens einen neuen Energieversorger beauftragen und wechseln. Wichtig, nicht selbst care kündigen das macht der neue Anbieter sonnst gehts in die Hose und es wird eine Kündigung bestritten. 6 Wochen nach anbieterwechsel sollte die Endabrechnung da sein, nachrechnen und nur die Abschlußrechnung bezahlen nicht aber Mahnungen offener Abschläge!

mfG

13.01.2016 | 07:44
von Andrea Pötzsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich die Firma bei mir nicht gemeldet um das Problem zu lösen.


06.02.2016 | 08:04
von Diplomingenieur Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo, der Tipp von Andreas Schießke vom 07.01.2016 ist sehr wertvoll!
Gleiche Empfehlung kann ich aus aussprechen!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Care-Energy: EWD Inkasso
Care-Energy: Insolvenzverfahren
Care-Energy: Der Höhepunkt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!