Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 747 Views | 05.01.2017 | 09:36 Uhr
geschrieben von Edward Anonym

voxenergie GmbH (Berlin)

Anbieterwechsel aufgrund günstigerem Angebot - Stromversorgung

Bestell-/Kundennummer: 8790109361

Aufgrund eines günstigeren Angebotes bin ich ab

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01.01.2017 von Vattenfall zu Voxenergie gewechselt - mit Schreiben vom 09.09.16 wurde mir ein Kilowattpreis von 28,24 Cent je Kilowatt bestätigt - im November erhielt ich ein Schreiben, dass der Preis sich ab Januar auf 30,10 Cent je Kilowatt erhöht, obwohl mir im Schreiben vom 09.09.16 eine 24 monatige Preisgarantie. Somit ist Voxenergie teurer als mein letzter Anbieter. Am 05.12.2016 habe ich daher den Vertrag schriftlich storniert und bat um schriftliche Bestätigung. Bei einem Anruf mit einem Kundenberater wurde mir zugesagt, dass ich demnächst Nachricht erhalte. Aber bisher hat die Voxenergie immer noch nicht reagiert. Bei der Gasversorgung erfolgte auch erst eine Klärung, nachdem ich mich über ReclaBox beschwert hatte. Hier läuft aber auch noch nicht alles rund. Per E-Mail wurde mir bei der Gasversorgung ab 01.11.16 ein monatlicher Abschlag von 60 Euro bestätigt. Agebucht wurden aber zweimal 91,00 Euro. Ich kann hier nur zu dem Ergebnis kommen, dass eine Hand nicht weißt, was die Andere tut.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Vertrag ab 01.01.17 zu den Konditionen gem. Schreiben v. 09. 09. 16 oder Stornierung und Vebleib beim alten Anbieter.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2017 | 16:50
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Lessing,

wir bedanken uns für Ihre Anfrage und teilen Ihnen mit, dass wir den vorliegenden Fall einer Prüfung unterzogen haben.

Wie Sie zutreffend vortragen, wurde Ihr monatlicher Abschlag für die Gaslieferung bereits neu berechnet und entsprechend angepasst. Der alte Abschlag war jedoch noch für die Monate November und Dezember 2016 fällig und wurde dementsprechend abgebucht.

Im Hinblick auf Ihren Vortrag bezüglich der Höhe des Abschlags für die Stromversorgung möchten wir auf das von Ihnen erwähnte Schreiben vom 09.09.2016 verweisen. Auf Seite 2 dieses Schreibens wurden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter anderem die Änderungen der EEG-Umlage von der Energiepreisgarantie ausgenommen sind.

Wir möchten sie jedoch als Kunden nicht verlieren und werden die Möglichkeit der Abschlagsanpassung umgehend prüfen. Über das Ergebnis erhalten Sie in Kürze eine schriftliche Mitteilung.

Wir hoffen, dass wir bald eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung finden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.01.2017 | 16:35
von Edward Anonym gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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