LichtBlick SE (Hamburg)
Akzeptiert Kündigung durch neuen Versorger nicht
Bestell-/Kundennummer: 10497090
Lichtblick hat nun zum 2. Mal die übernommene Kündigung durch den neuen Versorger ESWE abgelehnt. Die erste Kündigung erfolgte Ende Februar, so dass gem. Bedingungen von LichtBlick die Kündigung Ende März wirksam wird und ab 01.04.2017 die Belieferung durch ESWE erfolgen musste.
LichtBlick lehnt aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Kündigung durch ESWE schon 2x ab, ist im ESWE-Kundenportal ersichtlich.
14.03.2017 | 11:03
Abteilung: Kundenmanagement
Sehr geehrte Frau Weissenborn,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir bedauern sehr, dass es bei dem von Ihnen gewünschten Wechsel zu Unstimmigkeiten gekommen ist.
Die ESWE hat Ihre Abmeldeversuche mit festen Termin zum 15.03.2017 vorgenommen. Ihre Kündigungsfrist bei der LichtBlick SE beträgt jedoch 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung hätte daher zum 31.03.2017 erfolgen müssen.
Wir haben Ihre Mitteilung daher zum Anlass genommen, Ihren Vertrag zu dem von Ihnen gewünschten Termin zu beenden. Die Abmeldung haben wir heute zum 31.03.2017 für Sie vorgenommen.
Ihr neuer Versorger kann nun eine Netzanmeldung Ihrer Stromversorgung zum 01.04.2017 für Sie vornehmen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich direkt mit der ESWE in Verbindung um eine Zwischenbelieferung durch Ihren örtlichen Grundversorger zu vermeiden.
Eine Kündigung Ihres Vertrages bei LichtBlick ist nicht mehr notwendig. Ihre schriftliche Bestätigung erhalten Sie in den nächsten Tagen für Ihre Unterlagen.
Bitte teilen Sie uns zum 31.03.2017 Ihren Zählerstand mit, damit wir Ihnen Ihre Endabrechnung erstellen können.
Gern bedanken wir uns bei Ihnen, für die gemeinsame Zeit. Wir würden uns freuen, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu uns wechseln und sind für weitere Fragen gern für Sie da.
Ihr LichtBlick-Team
Beschwerde wird geschlossen, wenn zum 01.04. durch ESWE die Belieferung beginnt. Aktuell sieht es leider danach aus, als dass es der 06.04. wird und dadurch 5 Tage Grundversorgertarif bezahlt werden muss.
Hätte Lichtblick anstelle die 2 vorherigen Kündigungen durch ESWE einfach anzulehnen mit dem 01.04. beantwortet, wäre es nicht zum Fall in die Grundversorgung gekommen.