Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 320 Views | 31.03.2017 | 08:20 Uhr
geschrieben von Jan Bartel

Grüner Funke (Hamburg)

Nichterfüllungsschaden bei Schlussrechnung in Rechnung gestellt

Bestell-/Kundennummer: GF344575146

Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund Umzuges lt. AGB Gebrauch gemacht. Soweit so gut. Den Umzug habe ich nachgewiesen und den Zählerstand mitgeteilt. Ein paar Wochen später habe ich dann die Schlussrechnung erhalten. Ohne weitere Erläuterung oder das dieser Begriff in den AGB oder der Korrespondenz zum Umzug einmal gefallen wäre wurde ein Nichterfüllungsschaden in Höhe von EUR 20,32 Euro + 19 % USt. berechnet. Somit verringerte sich mein auszuzahlendes Guthaben dementsprechend um 24,18 Euro brutto auf 19,56 Euro.

SCHLAGWORTE

Nach Anruf bei Grüner Funke, wo dieser Nichterfüllungsschaden vertraglich geregelt sei, konnte der Kundenbetreuer nicht konkret werden, er sagte nur so viel, dass er selbst davon ausgeht, dass es ein Fehler sei, dass dieser "Nichterfüllungsschaden" in Rechnungs gestellt wurde, dies aber nochmal geprüft werden müsse. Ein paar Tage später habe ich dann eine E-Mail erhalten mit folgendem Inhalt:
"der Nichterfüllungsschaden ist auf das sog. "positive Interesse" gerichtet, hierbei insbesondere auch auf den entgangenen Gewinn. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird also gefragt, wie die Vertragspartei stünde, wenn der Vertrag nicht zu Unrecht beendet, sondern ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Der so ermittelte Betrag gibt den Nichterfüllungsschaden an. "

Daraufhin antwortete ich Grüner Funke per E-Mail mit folgendem Inhalt:

"1. Auf welcher vertraglichen Grundlage basiert der "Nichterfüllungsschaden"? In den AGBs ist der Nichterfüllungsschaden nicht geregelt und somit auch nicht in Ansatz zu bringen.
2. Welcher "Nichterfüllungsschaden" soll entstanden sein? Die Netznutzung wurde durch Sie zum 31.10.2016 beim Netzbetreiber abgemeldet. "

Diese E-Mail erfolgte unter Fristsetzung, die aber fruchtlos verstrich!

Da man mir auf der anderen Seite keine schlüssigen Argunmente liefern konnt, den Nichterfüllungsschaden als vertragskonform zu erklären, versuche ich es nun nochmal über ReclaBox!

Im Übrigen sei erwähnt, dass ich bis heute keine Auszahlung weder des a) mir zustehenden Guthabens in Höhe von 43,74 Euro (ohne Nichterfüllungsschaden noch b) auf der Schlussrechnung ausgewiesesen Guthabens in Höhe von 19,56 Euro erhalten habe.

Die Schlussrechnung datiert vom 03.12.2016! Der letzte Absatz in der Schlussrechnung lautet: "Wir lassen Ihnen Ihr Guthaben zeitnah zukommen". Es ist schon eine Frechheit, so lange hingehalten zu werden.

NIE WIEDER GRÜNER FUNKE!

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Meine Forderung an Grüner Funke: Streichung des Nichterfüllungsschadens, Übersendung einer korrigierten Schlussrechnung sowie Auskehrung des neu ermittelten Guthabens!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.03.2017 | 08:20
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.04.2017 | 17:53
von Jan Bartel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meiner Beschwerde wurde vollumfänglich abgeholfen.




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