Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 768 Views | 23.03.2018 | 20:53 Uhr
geschrieben von Christian Bludau

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben aus Schlussrechnung 2017 wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 385432

Ich habe am 24.02.2018 meine Schlussabrechnung für das Jahr 2017 erhalten. Diese weißt

SCHLAGWORTE

ein Guthaben in Höhe von 174,99 EUR für das Jahr 2017 aus. Trotz mehrmaliger Aufforderung

telefonisch und schriftlich per E-Mail mit einer Fristsetzung innerhalb von 14 Tagen ist bis jetzt keine Auszahlung erfolgt. Innerhlab der AGB`s der BEV steht selbst unter 8.3 Abschlagszahlungen werden unverzüglich ausgezahlt, eine Verrechnung mit Abschlägen ist laut Gerichtsurteile nicht zulsässig (LG Düsseldorf; AZ. Ich f 0 474/; OLG Düsseldorf I-20 U 136/14). Entgegenstehende AGB's sind nach §307 BGB unwirksam. Ich fordere die BEV letztmailig dazu auf mir das ausstehende Guthaben auf das Ihr bekannte Konto innerhalb von 7 Tagen bis zu 28.03.2018 zu überweisen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen von meinem Sonderkündigsrecht gebrauch zu machen und mit Hilfe meines Rechtsbeistandes entsprechend rechtliche Schritte einzuleiten.

Da ich damit rechne, eine banale Standardantwort der Kundenbetreuung auf dieses Schreiben zu erhalten, wie so viele Ihrer Kunden hier, die Sie vertrösten fordere ich nachträglich auf mein Guthaben bis Mittwoch, den 28.03.2018 auf das Konto zu überweisen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 174,99 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.03.2018 | 20:53
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Bludau,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Guthabens.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.03.2018 | 19:20
von Christian Bludau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie erwartet haben wir hier in diesem Forum eine Standardantwort seitens der Kundenbetreuung erhalten. Nochmailger Anruf bei der Kundenbetreuung ergab wieder Null Resonanz, sprich vertrösteten auf Anfang April. Ich werde Anfang nächster Woche nun den Rechtsweg beschreiten, in dem ich meinen Rechtsbeistand beauftragen werde. Entsprechende Schritte werden folgen.




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