Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 509 Views | 29.03.2018 | 17:10 Uhr
geschrieben von Re We

Immergrün Energie (Köln)

Immergrün verweigert 15% Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 21701025272

Stromvertrag, Immergrün verweigert 15% Neukundenbonus wegen angebl. gewerblicher Nutzung

Immergrün verweigert in der Schlußrechnung den Neukundenbonus von 15%, da angeblich ein gewerbliches Lastprofil vorliegt.

SCHLAGWORTE

Ich habe bereits schriftlich folgende Erklärung an Immergrün gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Vertragsabschluß vom 20.01.2017 habe ich Anspruch auf 15% Neukundenbonus. Auch auf meine telefonische Rücksprache wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf den Bonus hätte, da am Anschlussort auch ein Gewerbe gemeldet ist.
In ihren AGB findet sich folgender Text:
Soweit bei Privatkundentarifen die Gewährung eines prozentualen Bonus vereinbart worden ist, wird der Bonus nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen.
Laut §13 BGB gilt:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Somit stelle ich fest, dass ich meine Verbrauchsstelle im Sinne des $13BGB als Verbraucher nutze, da in dem beheizten Wohnhaus keine Gewerberäume ansässig sind, das Gewerbe bezieht sich auf eine Tätigkeit die in der Natur betrieben wird. Schlussfolglich werden meine Privaträume überwiegend privat genutzt und somit steht mit der Neukundenbonus zu.
Ich erwarte die korrigierte Stromabrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 06.04.2018.

Daraufhin habe ich lediglich folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau XXX, vielen Dank, dass Sie sich mit immergrün! -Energie in Verbindung gesetzt haben. Wir bieten Ihnen eine Zahlung in Höhe von 25,00 EUR an. Dieses Angebot erfolgt aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Durch Zahlung des Betrages ist ein vermeintlicher Bonusanspruch abgegolten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Ihrem Fall über dieses Angebot hinaus kein weiteres Entgegenkommen erfolgen wird. Bonusansprüche sind in den AGB zu Ihrem Vertrag eindeutig geregelt und bei nicht vertragskonformem Verhalten ausgeschlossen. Um dieses Angebot anzunehmen, antworten Sie innerhalb einer Woche direkt auf diese E-Mail. Als Antworttext genügt „Annahme Angebot". So kann die Gutschrift schnellstmöglich veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr immergrün! -Energie Team

Ich sehe allerdings keinen Grund weshalb ich keinen Anspruch auf den Neukundenbonus hätte und weshalb ich auf die Kulanz eingehen soll.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vertraglich vereinbarter Rabatt von 15% auf den Endpreis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.03.2018 | 17:10
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler-9476301,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.04.2018 | 17:56
von Re We noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.04.2018 | 11:36
von Re We gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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