BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Abrechnung wird seit Wochen nicht erstellt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 881648
Der Vertrag ist seit Mitte Januar beendet, bis jetzt habe ich die Abrechnung nicht bekommen und das zu viel bezahlte Geld auch nicht, immer werde ich am Telefon vertrötest und auf meine Mails werden garnicht beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wann bekomme ich meine Abrechnung und mein Geld zurück. Am Telefon werde ich nur vertröstet. Zum Beispiel: Der Brief wurde schon versandt. Der Fall liegt in der Buchhaltung. Der Fall wurder der Beschwerdeabteilung weitergegeben. Es liegt nur an der Buchhaltung! Auf meine Mails wird auch nicht reagiert, am Telefon wird mir gesagt die Mails werde von der Buchhaltung bearbeitet. Ausreden und Versprechen mehr ist das nicht. Bin es auch schon leid jede Woche anzurufen und immer nur das gleiche zu hören. Die Schuld warum bis jetzt nichts passiert ist, wird immer auf andere geschoben. Mal die ist es die Buchhaltung mal die Beschwerdeabteilung usw.
Es sind alle Zählerstände bei Ihnen eingegangenn und im System hinterlegt. Also steht meiner Meinung nichts im Wege die Abrechnung zu erstellen und das Geld zurück zu zahlen.
Hoffe das es auf diesem Wege mal zur Reaktion und Aktion kommt.
Werde wohl in Zukunft auf andere Energieversorger setzen.
06.04.2018 | 13:40
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Klos,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abrechnung.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
. Gemäß Art. 13 Abs. 1 der EU-Verbraucherrechterichtlinie ist ein Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Zahlungen des Verbrauchers ab Widerruf der Leistung binnen 14 Tagen zurück zu überweisen.
-- laut §§ 357 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 3 BGB im Schuldnerverzug.
Gruß Jerry