Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 334 Views | 20.09.2018 | 17:28 Uhr
geschrieben von Katja Ginnel

Immergrün Energie (Köln)

Unangekündigte Preiserhöhung, bzw. versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 27707I1284

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Schreiben vom 17.09.2018 habe ich meiner Schlussrechnung vom 11.09.2018 widersprochen, weil darin ab dem 01.10.2017 der Arbeitspreis von netto 0,23 Euro/kWh auf 0,29 Euro/kWh ungerechtfertigt erhöht wurde. Auf meine erste Nachfrage hin zu diesem Sachverhalt (E-Mail vom 13.09.2018) wurde mir lediglich am 17.09.2018 per E-Mail mitgeteilt, dass die Rechnung sachlich und rechnerisch korrekt sei. Der genaue sachliche Rechtfertigungsgrund wurde mir jedoch nicht genannt.

Nachdem ich in diesem Zusammenhang meine letzte Stromabrechnung vom 09.10.2017 nochmals studiert habe, ist mir aufgefallen, dass auf Seite 4 unter „Geltende Tarife: “ ein Bruttoarbeitspreis von 0,3560 Euro/kWh genannt wurde. Sollte das die „Ankündigung“ der Preiserhöhung gewesen sein, wäre damit die Preiserhöhung aufgrund von mangelnder Transparenz und fehlendem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht unwirksam. Zudem wäre diese Information vom 09.10.2017 nach Wirksamwerden der Erhöhung zum 01.10.2017 nicht rechtzeitig erfolgt. (Paragraf 41 Absatz 3 EnWG)

Vor diesem Hintergrund bat ich Immergrün darum, den Nachweis zu erbringen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form ich über die Preiserhöhung informiert wurde und mir diese Information auch tatsächlich zugegangen ist. Dazu ist Immergrün verpflichtet. Falls der Nachweis nicht vollumfänglich erbracht werden kann oder erbracht werden kann, ohne dass jedoch die bekannten Anforderungen hinsichtlich der Transparenz von Preiserhöhungsinformationen erfüllt sind, erbat ich die Korrektur der Rechnung, d. h. Berechnung des weiterhin gültigen netto Arbeitspreises von 0,23 Euro/kWh. Nachdem ich per E-Mail von Immergrün vom 17.09.2018 über die "aktuellen" Konditionen mit dem erhöhten Arbeitspreis informiert wurde, habe ich zudem von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht (per Einschreiben am 17.09.2018).

Am 19.09.2018 erhielt ich eine Standard-E-Mail von Immergrün, in der die Rechnung allgemein erläutert wurde, ohne überhaupt auf meine vorgebrachten Einwände zu reagieren. Daher sehe ich mich gezwungen, meiner Forderung auf diesem Weg Nachdruck zu verleihen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Ginnel

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Abrechnung des ursprünglichen Arbeitspreises, sowie Ausübung meines Sonderkündigungsrechts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.09.2018 | 17:28
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Ginnel,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.09.2018 | 15:44
von Katja Ginnel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit wurde die Kündigung zum 30.11. angeboten. Der falsche Arbeitspreis wurde nicht korrigiert.


04.10.2018 | 12:47
von Katja Ginnel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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