voxenergie GmbH (Berlin)
72- jährigen Frau am Telefon DSL Vertrag aufgedrängt
Bestell-/Kundennummer: 8983-349105567
Mitte Mai 2018 bekam ich einen Anruf von der Firma voxenergie in Berlin bzgl. eines Angebots über einen DSL Vertrag. Da der Telefonanschluss unserer Wohnung auf meinen Namen registriert ist, nehme ich an, dass die Firma voxenergie durch den Erwerb von Kundenpooldaten an meine Kontaktdaten gelangt ist.
Da ich zum Zeitpunkt des Telefonats mit dem voxenergie Mitarbeiter davon ausging, dass es sich um ein unverbindliches Angebot über einen DSL Anschluss handelte und nicht über einen Vertragsabschluss über besagten Anschluss, der ohne meine Unterschrift, ohne dass mir in irgendeiner Form irgendwelche Vertragsunterlagen per Post übersendet worden wären, am Telefon während des Gesprächs mit dem voxenergie Mitarbeiter, meiner Meinung nach unrechtmäßig und ohne meine ausdrückliche Kenntnisnahme, zustande kam.
Ich widerspreche hiermit ausdrücklich dem telefonischen Vertragsabschluss zwischen mir als Verbraucher und der Firma voxenergie als Unternehmer und berufe mich diesbezüglich auf § 312b, Absatz 3 BGB, Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 (BGBI. 1 S. 3642), in Kraft getreten am 13.06.2014, der wie folgt lautet:
(1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,
(3) die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde.
Da dies, wie in § 312b Absatz 3 BGB eingehend formuliert nie der Fall gewesen ist, widerspreche ich hiermit jeglichen Vertragsabschlüssen zwischen mir als Verbraucher und der Firma voxenergie als Unternehmer und fordere weiterhin die Firma voxenergie auf, besagten Vertrag zwischen mir und der Firma voxenergie mit sofortiger Wirkung zu annullieren und für Gegenstandslos zu erklären.
Sollte dies nicht spätestens bis 19.10.2018 der Fall sein, sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Kristina Koller
09.10.2018 | 09:45
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Koller,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieses von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden.
Im Anschluss erhielten Sie die Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wird.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie auch bei Nichtinanspruchnahme des Tarifes nicht von der vertraglich geregelten Mindestvertragslaufzeit entbunden werden können.
Dennoch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich voxenergie bereit Ihren Tarif zu sofort zu beenden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst