BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlerhafte Abrechnung, keine Auszahlung von Guthaben
Bestell-/Kundennummer: 745504
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.09.2018 haben Sie uns eine Abrechnung zugesandt, auf welcher Sie einen fehlerhaften Zählerstand ansetzten. Entsprechend meldete ich mich direkt nach Erhalt der Abrechnung telefonisch, um Ihnen den korrekten Zählerstand durchzugeben. Dort teilte man mir mit, dass Sie telefonisch keine Zählerstände aufnehmen, sondern dieser per E-Mail zugesandt werden muss. Dies habe ich direkt im Anschluss an unser Telefonat gemacht.
Nachdem ich vier Wochen später weder eine neu erstellte Rechnung noch das resultierende Guthaben oder gar den Neukundenbonus erhalten habe, habe ich Ihnen bis zum heutigen Tage drei weitere E-Mails zukommen lassen, auf welche ich keinerlei Reaktion Ihrerseits erhalten habe.
In der letzten E-Mail setzte ich Ihnen eine Frist bis zum 12.11.2018 zur Beantwortung meiner Anfrage und Zusendung einer neuen Abrechnung und kündigte Ihnen an, wenn Sie jene E-Mail ebenso ignorieren, wie die vorherigen und keine Abrechnung erstellen sollten, mich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden. Die gesetzte Frist ist gestern abgelaufen.
Bevor ich diesen Schritt gehe, gebe ich Ihnen letztmalig hier die Möglichkeit, mir unverzüglich innerhalb der nächsten Woche eine neue Abrechnung zukommen zu lassen und entsprechende Guthaben zu erstatten.
Andernfalls sehe ich keine andere Möglichkeit, mein Recht durchzusetzen, da Sie sämtliche Anfragen strikt ignorieren. Ich behalte mir ebenso das Recht vor, im gleichen Zuge den Vertrag mit Ihnen fristlos zu kündigen, da kein weiteres Vertrauensverhältnis zu Ihrer Firma besteht.
Mit freundlichen Grüßen.
14.11.2018 | 08:32
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team