483 Views | 23.11.2018 | 23:14 Uhr
geschrieben von Elmar Wegmann

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV stellt absurde Nachberechnung, reagiert nicht auf Widerspruch

Bestell-/Kundennummer: 1433461

40 Tage nach Lieferbeginn (Gas) erhalte ich vom BEV eine Nachberechnung, für die noch nicht beendeten 2 Liefermonate. Zu den bereits eingezogenen Abschlägen von 136,00 Euro für Okt. und Nov., verlangt man eine Nachzahlung von 120,47 Euro, die 5 Tage, nach Eingang des Schreibens bei mir, bereits von meinem Konto abgebucht werden soll.

SCHLAGWORTE

Begründet wird die Nachberechnung mit einer angeblichen Verbrauchsprognose durch den Netzbetreiber von 23.790 kWh. (Statistisch: mittlerer Verbrauch für ein Zweifamilienhaus, mittlerer Verbrauch). Meine Wohnung hat 59 qm, wird seit 10 Jahren von einer alleinstehenden Person bewohnt und hat nachweislich (Abrechnung der letzten Energieversorger), nie einen höheren Jahresverbrauch als 11.000 KWH gehabt.

Klärung des Problems mit dem Kundendienst nicht möglich. Inkompetent, dreist und unfreundlich. Ich habe daraufhin per E-Mail Widerspruch eingelegt und zur Verifizierung des tatsächlichen Verbrauchs, die letzte Jahresabrechnung des Vorversorgers beigefügt. (Jahresverbrauch: 11.000 KWH).

Bis zur Klärung habe ich dem BEV die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung entzogen. Bisher wurde weder auf meine E-Mail reagiert noch erfolgte die eingeforderte Lesebestätigung.

Abbuchung wurde trotz entzogener Einzugsermächtigung veranlasst. Bei weiteren Problemen werde ich die Bundesnetzagentur einschalten. Verivox habe ich bereits informiert. Verbraucherrechte werden bei diesem Versorger mit Füssen getreten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrekte Abschlagsberechnung anhand des belegten Vorjahresverbrauch


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


01.12.2018 | 15:46
von Elmar Wegmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat bisher überhaupt nicht reagiert.
Auf den Widerspruch per E-Mail wurde nicht geantwortet. Habe das Ganze deshalb nochmals mit Einschreiben an die BEV versendet. Bisher aber auch hier keine Reaktion. Dafür neuer Ärger: Vertraglich vereinbarter Sofortbonus wurde, trotz schriftlicher Ankündigung durch die BEV, nicht überwiesen.


15.12.2018 | 16:37
von Elmar Wegmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat bisher nicht reagiert. Weder die
e-mails, noch das Einschreiben, indem ich der falsche Nachberechnung und Abschlagserhöhung widersprochen habe, wurden beantwortet. Das Problem ist somit nicht gelöst!


05.01.2019 | 18:38
von Elmar Wegmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sofortbonus wurde überwiesen. Ansonsten keine Reaktion.




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