BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Ablehnung Strombelieferung / Unklarer Vertragszustand
Bestell-/Kundennummer: 1269551 bzw. 1528133
Über das Portal “CHECK24” leitete ich am 24.04.2018 einen Wechsel des Stromversorgers ein. Mein bisheriger Stromanbieter “STROGON GmbH” bestätigte mir die Kündigung meines Vertrags zum 31.05.2018.
Ein Antrag als neuer Stromlieferant wurde an BEV gestellt. Die Belieferung sollte ab 01.06.2018 beginnen. Hierzu erhielt ich ein entsprechendes Schreiben (25.04.2018).
Mit Schreiben vom 11.06.2018 teilte mir BEV mit, dass der “Lieferantenwechselprozess” nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte und eine Belieferung nicht durch die BEV erfolgen wird.
Hierzu hatte ich umgehend telefonischen Kontakt mit einem Mitarbeiter der BEV.
Diese begründete den nicht zustande gekommenen Wechsel damit, dass von STROGON keine Bestätigung der Kündigung vorliegen würde. Diese Bestätigung lag mir jedoch vor und ich leitete diese umgehend an BEV weiter.
Nach Aussage des Mitarbeiters sollte nach Vorlage der Kündigungsbestätigung einer Aufnahme der Strombelieferung nichts mehr im Wege stehen.
In den nachfolgenden 4 Wochen rührte sich die BEV nicht.
Am 25.07. erhielt ich ein Schreiben, dass der Wechsel nun stattfinden könnte. Am 26.07. erhielt ich ein Schreiben, in welchem die BEV mir mitteiltet, dass wiederum ein Wechsel nicht zustande kommen könnte. Als bisheriger Stromlieferant wurde in diesem Schreiben das Unternehmen ExtraEnergie GmbH genannt.
Nun war ich erheblich irritiert. Ich hatte in der Vergangenheit dieses Unternehmen nie als Stromlieferant. Zudem enthielt das Schreiben eine neue Vertrags- und Kundennummer.
Wieder rief ich beim Kundenservice der BEV an. Dort erhielt ich die Auskunft, dass mein Netzversorger, die Pfalzwerke AG, einem Wechsel zur BEV nicht zugestimmt hätte.
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Auf Basis dieser Information erkundigte ich mich direkt bei der Pfalzwerke AG nach meinem aktuellen Status. Dort erhielt ich die Auskunft, dass seit dem 01.06.2018 die BEV als Stromlieferant für meine Abnahmestelle hinterlegt sei.
Diese teilte ich in einem weiteren Telefonat der BEV mit. Mir wurde gesagt, dass kein Belieferungsvertrag zwischen der BEV und mir besteht. Man wollte den Fall jedoch prüfen.
Nachfolgend hörte ich nichts von der BEV, weshalb ich mich proaktiv alle 2-4 Wochen nach dem Status meines Antrags zum Wechsel bzw. zu den o. g. Verträgen/Kundenummern. Die BEV blieb bei der Aussage, dass kein Belieferungsvertrag zustanden gekommen ist.
Anfang Oktober wendete ich mich in einem Schreiben an den Geschäftsführer der BEV, Herrn S. N.. Ich erläuterte den Sachverhalt und wies darauf hin, dass ich aufgrund des fehlenden Belieferungsvertrages alle Zahlungen und Forderungen verweigern würde. Auch darauf erfolgte keine Reaktion.
In dieser Woche wurde meinem Konto mit mehreren Abschlagszahlungen belastet. Da ich jedoch keinen finalen Belieferungsvertrag mit der BEV abgeschlossen habe oder mir eine Vertragsbestätigung seitens der BEV vorliegt, habe ich die Lastschriften zurückgebucht.
Ich erwarte, dass die BEV umgehend meinem Netzbetreiber (Pfalzwerke AG) mitteilt, dass kein Belieferungsvertrag zustande kam und ich spätestens ab dem 01.12.2018 in der Grundversorgung bin.
Alle Forderungen (Abschlagszahlungen, Gebühren für Bankrückläufer etc.) werde ich ablehnen.
23.11.2018 | 18:37
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Ich habe den Vorfall auch bei der Schlichtungsstelle Energie sowie bei Marktwächter Energie gemeldet.
bev-inso.de/