Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 157 Views | 23.11.2018 | 15:32 Uhr
geschrieben von Rico Siebke

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Cashback lässt auf sich warten

Bestell-/Kundennummer: 25585751

Anscheinend ist das nicht auszahlen eines Cashbacks Standard bei CHECK24, am 16.10.2018 habe ich meinen Vodafone Vertrag über CHECK24 abgeschlossen, da ein Cashback von 230,00 Euro versprochen wurde.

SCHLAGWORTE

Am 29.10.2018 habe ich die Erste Rechnung an CHECK24 übermittelt, aus der klar erkennbar ist, dass der Vertrag zustande gekommen ist.

Nach Rückfrage bei CHECK24 liege noch keine Bestätigung des Anbieters vor, was ich mir nur schlecht vorstellen kann, da dies ein automatisierter Prozess ist, nun kann ich auch meinen Mobilfunkvertrag über CHECK24 kündigen lassen, also muss die Bestätigung ja vorliegen.

Ich finde es eine Frechheit, dass man auf E-Mails oder Anrufe nur dieselbe Antwort bekommt, es liegt keine Bestätigung vor Bzw. das die Bearbeitung bis zu 16 Wochen dauern kann. Das entspricht nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHECK24 steht:

Seitens CHECK24 besteht nur eine Auszahlungspflicht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Voraussetzung für die Auszahlung des Cashbacks ist der erfolgreiche Vertragsabschluss nach Onlinebeantragung eines gekennzeichneten Mobilfunkvertrags über CHECK24.de.
  2. Als Nachweis für den erfolgreichen Vertragsabschluss muss der Kunde die erste Rechnung des Telekommunikationsdienstleisters für den über CHECK24.de beantragten Mobilfunkvertrag binnen vier Wochen nach Rechnungsdatum an CHECK24 senden. Die Rechnung kann per E-Mail (als Scan oder PDF) oder per Cashback Upload bei CHECK24 eingereicht werden.
  3. Für vom Telekommunikationsdienstleister stornierte, abgelehnte, vom Kunden widerrufene oder einvernehmlich aufgehobene Mobilfunkverträge wird kein Cashback ausbezahlt.
  4. Nach Überprüfung beim Telekommunikationsdienstleister wird der Cashback innerhalb von circa 2 Wochen ausbezahlt. Für Rechnungen, die nicht oder nach Ablauf der unter b) genannten Vier-Wochen-Frist eingereicht wurden, wird kein Cashback ausbezahlt.
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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 230,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.11.2018 | 15:32
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

die Freigabe Ihres Anbieters liegt uns leider noch nicht vor. Seien Sie versichert, dass wir bereits mit höchster Priorität eine Anfrage an Ihren Anbieter gestellt haben.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, weisen wir die Überweisung Ihres Cashbacks an.

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Gerne sind wir persönlich für Sie da: 089 24 24 11 86.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.11.2018 | 15:52
von Rico Siebke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe im grunde die selbe antwort bekommen wie sonst per Mail auch mittlerweile liegt Rechnung 2 vor von Vodafone.


03.12.2018 | 16:14
von Rico Siebke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.12.2018 | 12:17
von Rico Siebke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld Heute eingegangen somit Problem gelöst.
Denke aber ohne reclabox währe es nicht so gut geklappt.




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