BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Mahnung trotz Einzugsermächtigung
Bestell-/Kundennummer: Vertrag: 704673, Kundennummer: 822752
Es liegt eine Einzugsermächtigung vor, aber dennoch wurde für Dezember nicht abgebucht. Jetzt werden Mahnkosten verlangt
Es kam per Post eine Mahnung, dass der Kontostand -39,00 Euro aufweist. Wie kann das sein, obwohl eine Einzugsermächtigung vorliegt und auch der Januar-Beitrag korrekt abgebucht wurde? Das Konto war zu keiner Zeit im Minus.
Das Geld für Dezember sollen Sie natürlich gerne haben - natürlich aber auch ohne Mahnkosten.
Warum wurde das nicht eingezogen? Buchen Sie es gern ab oder verrechnen Sie es mit der Schlussrechnung. Der Vertrag endet Ende Januar 2019.
22.01.2019 | 16:44
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
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Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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