Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 372 Views | 22.01.2019 | 16:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2082211

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Mahnung trotz Einzugsermächtigung

Bestell-/Kundennummer: Vertrag: 704673, Kundennummer: 822752

Es liegt eine Einzugsermächtigung vor, aber dennoch wurde für Dezember nicht abgebucht. Jetzt werden Mahnkosten verlangt

Es kam per Post eine Mahnung, dass der Kontostand -39,00 Euro aufweist. Wie kann das sein, obwohl eine Einzugsermächtigung vorliegt und auch der Januar-Beitrag korrekt abgebucht wurde? Das Konto war zu keiner Zeit im Minus.

Das Geld für Dezember sollen Sie natürlich gerne haben - natürlich aber auch ohne Mahnkosten.

Warum wurde das nicht eingezogen? Buchen Sie es gern ab oder verrechnen Sie es mit der Schlussrechnung. Der Vertrag endet Ende Januar 2019.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrektur des Kontos; korrekte Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 16:44
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


22.01.2019 | 17:27
von Thomas W. Link | Regelverstoß melden
Im Dezember erfolgte bei mir auch keine Abbuchung, da die Beiträge (unzulässigerweise) auf nur 11 Monate verteilt wurden.

24.01.2019 | 09:04
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

25.01.2019 | 16:47
von ReclaBoxler-2082211 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.02.2019 | 17:01
von ReclaBoxler-2082211 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.03.2019 | 17:21
von ReclaBoxler-2082211 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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