Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 228 Views | 28.01.2019 | 20:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5144711

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG

Vertragsnummer: 1058243 Kundennummer: 1212615 Zählernummer: 21219107

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihr Schreiben “letzte Mahnung” von 24.01.2019

hiermit mache ich auch von meinem Recht der Verbraucherbeschwerde Gebrauch und fordere Sie auf, meine Verbrauchsabrechnung zu korrigieren und somit die Mahnung rückgängig zu machen

Hier sind meine Gründe:

1. Sie bezeichnen das Schreiben als “letzte Mahnung”, das ist die erste Mahnung, die ich von Ihnen bekomme, dazu bezieht es sich auf eine falsche Grundlage

2. Sie verlangen für Dezember 120,00 Euro von mir. Die Abschläge wurden auf 113,00 Euro am Anfang des Vertrages festgelegt. Sie haben einseitig und ohne Grundlage am 15.11.2018 mir mitgeteilt, dass sie die Abschläge ab Dezember auf 120,00 Euro erhöhen. Angeblich wegen eine “Verbrauchprognose”.

Ich habe dieses Schreiben am 20.11.2018 widersprochen und mit Fakten dargelegt, dass mein aktueller Verbrauch den vereinbarten Abschlag entspricht. Sie haben auf dieses Schreiben gar nicht reagiert. Dazu haben Sie zu Unrecht 44,13 Euro für die Monate Mai-November abgebucht. Es gibt keine Grundlage für diese Zwischenrechnung, lediglich eine Prognose und ich erinnere Sie, dass gegen diese irreführende Darstellung der Marktwächter Energie für Niedersachsen geklagt und beim Landgericht München eine Unterlassungsverpflichtung erzielt hat. Mein Verbrauch zu diesem Zeitpunkt habe ich Ihnen mitgeteilt und darauf war zu sehen, dass keiner erhöhter Verbrauch vorlag

3. Es ist richtig, dass kein Abschlag am Anfang Dezember abgebucht wurde. Sie hatten aber Anfang Dezember noch eine Einzugsermächtigung für mein Konto! und Sie haben das Geld nicht abgebucht, somit liegt es in Ihrer Verantwortung. Ich habe damals es nicht überprüft und habe erst jetzt festgestellt. Der Widerruf der Einzugsermächtigung war am 22.12.2019, also am Ende des Monats und Sie haben immer die Abschläge Anfang des Monats abgebucht

4. Im Schreiben von 19.12.2019 (übrigens wurde es falsch datiert, ich habe das Schreiben am 09.01.2019 bekommen als Antwort von meinem Schreiben von 22.12.2018, was ich nachweisen kann. Wie kann die Antwort von Schreiben 22.12.2018 mit Datum 19.12.2019 datiert sein?) haben Sie mir die Bestätigung meines Widerrufs der Einzugsermächtigung gesendet und da auch bestätigt, dass ich den Betrag 113,00 Euro am Anfang jeden Monat zahlen soll, was in Wiederspruch zu Punkt 2. Steht, wo Sie 120,00 Euro verlangen. Ich habe wie von Ihnen geschrieben Anfang Januar 113,00 Euro überwiesen.

5. Für Dezember schulde ich Ihnen 113,00 Euro minus den Betrag, den Sie am 22.11.2018 zu Unrecht abgebucht haben: 44,13 Euro. Also insgesamt schulde ich Ihnen 68,87 Euro und ich werde es jetzt überweisen.

6. Für Januar schulde ich ihnen die 7,00 Euro nicht, ich habe 113,00 Euro wie vereinbart überwiesen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich an meine Adresse oder per E-Mail an.
Ich behalte mir vor, einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. zu stellen, wenn ich binnen vier Wochen keine ausreichende Antwort von Ihnen erhalte Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Verbrauchsabrechnung zu korrigieren und Mahnung rückgängig zu machen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


19.02.2019 | 06:41
von ReclaBoxler-5144711 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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