177 Views | 28.01.2019 | 21:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3773711

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abbuchen trotz Einwands geringeren Verbrauchs

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 892635, Kundennr. 1020495

Per E-Mail und Fax vom 22.12.2018 forderte ich Sie wg. der deutlichen Überzahlung meinerseits, keine weiteren Abschläge einzuziehen. Trotzdem buchten Sie am 2. Januar 2019 wieder 81,00€ ab.
(Der Eingang des Schreibens wurde mir übrigens Ihrerseits durch Ihren Herrn Z. am 3.01.19 um 18:13 Uhr bestätigt.)
Ich habe jetzt 81,00€ zurückbuchen lassen. Eine Mahnung Ihrerseits, In Rechnungstellung der Gebühren für die Rücklastschrift und entsprechendes Inkassoverfahren erübrigen sich somit.

Auch per E-Mail und Fax

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Verzicht von Mahnung und Inkassoverfahren


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


30.01.2019 | 19:18
von Franz Häfelein | Regelverstoß melden
BEV hat leider heute Insolvenz beantragt.
Siehe: www.bev-inso.de/



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