177 Views | 28.01.2019 | 21:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3773711
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 892635, Kundennr. 1020495
Per E-Mail und Fax vom 22.12.2018 forderte ich Sie wg. der deutlichen Überzahlung meinerseits, keine weiteren Abschläge einzuziehen. Trotzdem buchten Sie am 2. Januar 2019 wieder 81,00€ ab.
(Der Eingang des Schreibens wurde mir übrigens Ihrerseits durch Ihren Herrn Z. am 3.01.19 um 18:13 Uhr bestätigt.)
Ich habe jetzt 81,00€ zurückbuchen lassen. Eine Mahnung Ihrerseits, In Rechnungstellung der Gebühren für die Rücklastschrift und entsprechendes Inkassoverfahren erübrigen sich somit.
Auch per E-Mail und Fax
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Verzicht von Mahnung und Inkassoverfahren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Siehe: www.bev-inso.de/