BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Falsche Abrechnung, einbehaltenes Guthaben i. H. v. 668,96€
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 678895
Im Oktober wurde meinerseits eine Fehlberechnung bei unserer Endabrechnung festgestellt, seitdem führen weder Telefonate, Einschreiben noch direkte Einschreiben an die Geschäftsführung zu irgendeiner Reaktion seitens der BEV
Hier kurz der Sachverhalt:
Im genannten Bezugszeitraum 02.09.2017 - 12.11.2018 wurden insgesamt 5242/kWh verbraucht.
Anfangszählerstand am 02.09.2017 war 143.259
Endzählerstand am 12.11.2018 war 148.501
Somit liegt der Gesamtverbrauch bei 5242/kWh
Im Zeitraum vom 02.09.2017 - 12.11.2018 wurden insgesamt 15 Abschlagszahlungen i. H. v jeweils 167,00€ geleistet.
Ihre Abrechnung ist grundlegend falsch!
Grundgebühr für o. G Zeitraum wären insgesamt 437 Tage á 0,539€/Tag=235,54€
Stromverbrauch für o. g Zeitraum wären insgesamt 5.242/kWh x 0,2494€/kWh= 1.307,35€
Zwischensumme = 1.542,89
zzgl. 19% MwSt. 293,15€
Gesamtsumme: 1.836,04€ für den Zeitraum 02.09.2017 - 12.11.2018!
Geleistete Abschlagszahlungen: 15 x 167,00€= 2.505,00€
Somit ergibt sich eine Erstattung i. H. v 668,96€!
Auch nach einem persönlichen Anschreiben an die beiden Geschäftsführer der BEV erfolgte keinerlei Reaktion auf mein Anliegen, hier noch einmal zur Erinnerung der Inhalt des Schreibens:
Sehr geehrter Hr. K.,
ich schreibe Ihnen heute als sehr enttäuschter (Ex-) Kunde Ihres Unternehmens.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Wie Sie dem beigefügten Ausdruck entnehmen können, habe ich mich bezüglich meines Sachverhaltes in der Vergangenheit bereits per E-Mail, Telefon sowie auch postalisch per Einschreiben an Ihr Unternehmen gewandt. Um die falsche Endabrechnung Ihrer Stromlieferung zu beanstanden.
Den letzten Kontaktversuch habe ich am 26.11.2018 unternommen und seit dem leider weder irgendein Feedback noch eine Rückerstattung meiner zu viel gezahlten Beträge erhalten.
Leider musste ich auch die negative Erfahrung machen, dass von Ihren Callcenter Mitarbeitern niemand auch nur ansatzweise soweit der deutschen Sprache mächtig ist, umso „banale“ Angelegenheiten wie eine falsche Endabrechnung bearbeiten zu können.
Ich bitte Sie hiermit, sich meinem Sachverhalt anzunehmen und die entsprechenden Mitarbeiter auf Ihre Inkompetenz aufmerksam zu machen.
Des Weiteren erwarte ich eine Rückzahlung der von Ihrem Unternehmen einbehaltenen Beträge bis spätestens 22.01.2019 auf die Ihnen bekannte Kontoverbindung.
Siehe: www.bev-inso.de/