UNIBOX-Sachsen (Marienberg)
Garantie- und Gewährleistungsansprüchen
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 821
Keine Reaktion auf angezeigte Mängel (Gewährleistung) und Garantiefälle (Garagentor)
Kurz nach der Montage kam es zu Rissen in den Fugen (nicht ausreichend Fugenmasse vorhanden) sowie zu gravierenden Farbunterschieden im Bereich der Fugen zum Rest der Fertigteile, da diese vor Ort überstrichen wurden. Dies wurde nach Fertigstellung (30.05.2018) am 14.06.2018 per E-Mail incl. Fotos angezeigt.
Darauf erfolgte eine kurze Info, dass man den Schaden kurzfristig beheben werde. Leider gab es darauf keine Reaktion mehr. Bis zum heutigen Tag habe ich nachweislich mehr als 10-mal die Firma UNIBOX-Sachen kontaktiert und um Kontaktaufnahme und Klärung des Sachverhaltes gebeten. Leider keine Reaktion. In den letzten Tagen sind auch noch Teile vom Garagentor abgefallen. Daraufhin kontaktierte ich die Firma abermals und bat um Behebung dieser Mängel. Auch darauf erfolgte keine Reaktion.
Leider habe ich den Montagepreis (Arbeiten vor Ort) komplett nach Fertigstellung bar bezahlt. Dies war im Nachhinein ein Fehler.
Ich hoffe auf diesem Weg bei der Firma UNIBOX-Sachsen Gehör zu finden.
08.05.2019 | 18:15
Abteilung: Montage
zu Ihren angezeigten Mangel möchten wir Ihnen folgende Auszüge aus unseren AGB's senden. §9 Diese finden Sie ebenfalls auf unserer Hompage.
§ 9 Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten.
Farb- und Strukturabweichungen sowie Rissbildungen an den Verbindungen
(Raster), sind normal und nicht zu vermeiden. Farbunterschiede sind daher leider nicht zu vermeiden.
Sie stellen deshalb keinen Grund zu Beanstandungen (Mängel) dar.
Würde die Farbe abplatzen (was nicht der Fall ist), würden wir die Reklamation selbstverständlich akzeptieren. Dies ist aber nicht der Fall.
Das die Schraubverbindungen zwischen den einzelnen Elementen durch den Besitzer nachzuziehen sind ist laut AGB´s nicht vorgeschrieben und wurde uns auch nicht mitgeteilt. Da die Möglichkeit der Verkleidung des Innenraumes besteht wäre dies auch schlecht im Nachhinein möglich (falsche Darstellung durch den Auftragnehmer).
Des weitern besteht immer noch der Mangel der unterschiedlichen Farbtöne auf Grund von Nacharbeiten vor Ort, wo mir die schriftliche Bestätigung vorliegt, dass dieser Mangel kurzfristig behoben wird.
Die Fotos zu den abgefallenen Kleinteilen am Garagentor reichen wir natürlich gerne nach, da diese durch uns nicht ohne weiteres wieder angebracht werden können.
Wir bitten die Firma UNIBOX-Sachsen um kurzfristige Kontaktaufnahme damit ein Termin für die Mängelbeseitigung vereinbart werden kann.
PS.: es ist schon verwunderlich, dass man als Geschädigter erst den Weg der Öffentlichkeit gehen muss um Gehör bei den ausführenden Firmen zu finden.
MfG
Eine Mängelbeseitigung steht immer noch aus.
Eine Mängelbeseitigung steht immer noch aus.
Das traurige an der Sache ist, dass ich die Mängel gleich per Mail und telefonischen Kontakt an den Geschäftsführer herangetragen hatte und mir dieser eine kurzfristige Behebung der Mängel zugesichert hat.Man gibt viel Geld für eine Garage aus und glaubt Qualität zu kaufen.
Wir sind mit unserer Garage im Großen und Ganzen zufrieden. Aber die Ausführung und die Mängel die durch den Hersteller zu verantworten sind sind einfach nur ärgerlich.
Unser Tipp: wenn Sie sich für eine Garage von Unibox-Sachsen entscheiden behalten sie den Anteil für die Montage ein bis alle Mängel abgestellt sind und zeichnen sie die Monteure vor Ort nicht einfach frei. Die Mängel an unserer Garage sind erst nach ein paar Tagen sichtbar geworden als die Farbe getrocknet war. Erst da war sichtbar geworden, dass die Platten unzureichend gestrichen waren und die Fugen teilweise gar nicht mit Fugenmasse gefüllt wurden.
Mängel sind beseitigt worden. Tor ist repariert worden Fugen sind geschlossen worden, und die geschlossenen Fugen sind überstrichen worden.
Anbei noch einmal ein Auszug aus unserer AGB § 9:
"Farb- und Strukturabweichungen sowie Rissbildungen an den Verbindungen
(Raster), sind normal und nicht zu vermeiden. Farbunterschiede sind daher leider nicht zu vermeiden.
Sie stellen deshalb keinen Grund zu Beanstandungen (Mängel) dar".
Wir wissen, das Sie die komplette Garage von uns gestrichen haben möchten. Es sind aber keine Farbabplatzungen vorhanden.
Ein Verweis auf die AGB´s reicht da leider nicht aus, da die Elemente ab Werk von Unibox-Sachsen schon mangelhaft geliefert wurden. Wahrscheinlich ist es für Unibox-Sachsen nur möglich in weiß oder schwarz zu liefern.
Farbe ist nicht möglich.
Ich fordere die Firma Unibox-Sachsen hiermit auf die Mängel und die mündlich getroffenen Vereinbarungen, mit einer Frist von 10 Tagen, zu erfüllen.
Sehr geehrter Herr Kindermann,
ich habe Sie vor ein paar Wochen gebeten, mir aktuelle Bilder zukommen zu lassen. Habe bis dato noch keine erhalten. Sie haben mir zwar geschrieben, das Sie Bilder gesendet haben, war aber schon voriges Jahr. Meine Kollegen waren bei Ihnen, und haben die Mängel beseitigt.
Des weiteren möchte ich darauf hinweisen, das das Abnahmeprotokoll ohne Mängel von Ihnen unterschrieben worden ist.
Sobald ich die aktuellen Bilder von Ihnen habe, werde ich mich bei Ihnen melden.
an dem Tag, als der ein Monteur von ihnen bei uns war, wurde nur das defekte Garagentor repariert. Eine Mängelbeseitigung der Farbunterschiede, auf Grund der mangelhaft gestrichenen Fertigelemente, fand an diesem Tag nicht statt und war auch garnicht vorgesehen. Es wurden nur, wie Ihnen schon mitgeteilt, die Mängel durch ihren Monteur besichtigt, aufgenommen, dokumentiert und bestätigt. Und noch einmal. Die Mängel wurden erst sichtbar, als die Monteure nicht mehr vor Ort waren und die Farbe auf den Fugen getrocknet war. Erst da waren die Mängel an den Fertigelementen sichtbar geworden. Die mangelhaft ausgeführten Fugen, keine Dichtmasse, sind ein anderes Problem. Des weiteren steht immer noch die Lieferung und Montage des Tasters für das Garagentor aus. Natürlich lasse ich Ihnen nochmals aus Kulanz Fotos zukommen. Die von ihrem Monteur scheinen ja nicht zu reichen.
wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme um einen persönlichen Termin vor Ort zu vereinbaren. Es ist vielleicht besser, dass der Geschäftsführer sich persönlich die Schäden anschaut.
. da die Geschäftsführung es nicht für nötig hält sich an mündliche und vertragliche Absprachen zu halten, wird der Weg über den Mahnbescheid der einzig mögliche sein. eine persönliche Schadenaufnahme durch die Geschäftsführung scheint man nicht für nötig zu halten. lieber schickt man Subunternehmer die am wenigsten dafür können. nun kann sich jeder der das liest sein eigenes Bild machen.
Kundenzufriedenheit steht bei der Firma UNIBOX-SACHSEN an erster Stelle.
Sie haben uns am 09.06.2019 die Bilder zugesendet (sind aber leider die Fotos vom letzten Jahr). Ich habe bei Ihnen aber die aktuellen Bilder angefordert.
Bilder mußten ausgewertet werden, mit dem Monteur muß gesprochen werden und es war Wochenende und ein Feiertag. Am Sonntag beschweren Sie sich, das wir uns innerhalb der von Ihnen geforderten Zeit nicht melden.
Ich werde diesen Fall jetzt meinen Anwalt übergeben. Meine kostbare Zeit werde ich nicht dafür opfern.
Leider reagiert die Firma UNIBOX-Sachsen nicht auf die angezeigten Mängel der fehlerhaften oder nicht zureichend versiegelten Fugen und der groben Farbunterschiede (Farbe auf den Elementen nicht deckend, Grundplatte sieht man durch). Die Firma bestreitet weiterhin die Mängel und damit eine Behebung der Gewährleistungsschäden.
Trotz mehrfacher Bitte durch uns und Zusendung vieler Fotos, die die Mängel klar aufzeigen, wird alles abgestritten. Die Geschäftsführung weigert sich weiterhin die Mängel vor Ort persönlich in Augenschein zu nehmen.
Der nächste Schritt wird sein, die zuständige IHK und Handwerkskammer über die Vorgehensweise zu informieren.