Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (Berlin)
Kündigung durch DKB
Bestell-/Kundennummer: 12030000
Kündigung wegen Beschwerden über Service
Die DKB hat mir gestern überraschend mein gesamtes Konto gekündigt. Die Kündigung wurde sogar durch einen Obergerichtsvollzieher in Berlin postalisch überbracht. Der Grund für die Kündigung ist mir unbekannt, es wurde gekündigt aufgrund Ziffer 26 (1) der "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Ich kann also den Grund nur vermuten.
Meine finanzielle Situation kann es nicht sein, bleiben nur meine Beschwerden über den Service der DKB. Ich musste mich oft beschweren, denn der Service der DKB ist sehr schlecht.
Ich hatte eine Frage, der Eingang meiner Frage wurde immer sofort bestätigt, aber dann "Schweigen im Walde"! Keine Antwort! Ich musste stets erinnern! Und selbst nach einer Erinnerung oft keine Antwort! Erst ein Beschwerdebrief an Vorstand oder VÖB brachte die gewünschte Antwort. Alles zog sich immer wie Kaugummi. Man hat eine Frage, erwartet natürlich eine schnelle Antwort, und dann wochenlang nichts. Wie geschrieben, der Service der DKB ist mehr als schlecht. Eigentlich bin ich froh, dass meine Verbindung mit der DKB bald endet.
Nr. 26 – Kündigungsrecht
1 Ordentliche Kündigung
Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder
eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart
ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die DKB AG, so wird sie
den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen,
insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Kartenvertrag) durch die DKB AG beträgt die Kündigungsfrist mindestens
zwei Monate.
2 Kündigung aus wichtigem Grund
Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde
als auch die DKB AG die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne
Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen. Für
die DKB AG ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben,
wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Umstände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die
Durchsetzbarkeit der Ansprüche der DKB AG - auch unter Verwertung
etwaiger Sicherheiten - gefährdet wird:
a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in der Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherheiten eintritt, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen
zu wollen, oder wenn von dem Kunden angenommene Wechsel zu
Protest gehen;
b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforderung durch
die DKB AG nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt;
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat;
d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird;
e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichteten oder
des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich verschlechtert
haben oder erheblich gefährdet sind, sowie bei Tod oder Wechsel des
persönlich haftenden Gesellschafters.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem
Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur
Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und
endgültig verweigert, er die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten
Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl
die DKB AG den Fortbestand ihres Leistungsinteresses vertraglich an
die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere
Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
eine sofortige Kündigung rechtfertigen.