Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 170 Views | 07.05.2019 | 12:28 Uhr
geschrieben von Vesna Matovic-Schnürer

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

"Fest versprochen" - für feste Versprechen ist E.ON gut

Bestell-/Kundennummer: 232054112545

Für sonst nichts

Bezugnehmend auf Beschwerde-Nr.: 191689

SCHLAGWORTE

Zitat aus der Antwort vom E.ON-Kundenservice: "Im Laufe dieser Woche schreiben wir Sie mit mehr Details - und wahrscheinlich direkt inklusive der Trackingnummer - per E-Mail an. Fest versprochen. "

1.

Es hat - genau wie bei den vorangegangenen mündlichen Versprechen - natürlich keine Kontaktaufnahme stattgefunden. Und somit wurde auch keine Trackingnummer mitgeteilt.

Mahnverfahren wird eingeleitet. Des Weiteren werde ich meine Erfahrungen mit E.ON auf Verbraucherschutz-Seiten und Bewertungsportalen teilen.

2.

Beim Lesen anderer Reklamationen sieht man deutlich, dass E.ON entweder nicht Willens oder nicht fähig ist, einen sauberen Ablauf zu gewährleisten.

Zusätzlich fiel mir dabei auf, dass auch die Cashback-Prämie in Höhe von 40,00 € abgelehnt wurde. Lange bevor der Vertrag überhaupt zustande kommen konnte.

Erfassung: 27.12.2018
Ablehnung: 14.01.2019
1. Nachbuchungsanfrage: 14.01.2019
2. Nachbuchungsanfrage: 04.02.2019

Am 05.04.2019 teilte mir P. von aklamio mit, dass die Prüfung bei E.ON liegt.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Auszahlung der Cashback-Prämie i. H. v. 40,00 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.05.2019 | 12:28
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Vesna,

vielen lieben Dank, dass Sie uns hier schreiben - es tut uns leid, dass Sie verärgert sind und wir möchten Ihnen gern helfen.

Wir sehen uns nun gern alles ganz genau für Sie an und melden uns auf jeden Fall wieder bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie bis dahin noch ein kleines bisschen Geduld - ganz herzlichen Dank dafür.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


07.05.2019 | 13:20
von Vesna Matovic-Schnürer | Regelverstoß melden
Der erste Punkt wurde inzwischen per E-Mail gelöst.
Hier hat sich die Freischaltung des Beitrages mit der Abarbeitung überschnitten.

Punkt 2 ist noch offen.

10.05.2019 | 17:30
von Vesna Matovic-Schnürer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher gab es keine weitere Kommunikation


17.05.2019 | 20:04
von Vesna Matovic-Schnürer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt eine Zusage per E-Mail erhalten, dass die Cashback-Prämie nachgebucht wird.
Ich gehe davon aus, dass das auch so passieren wird.


27.06.2019 | 09:04
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Vesna,

aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.

Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde.

Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch Ihr Anliegen geklärt ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen.

Vielen Dank und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



27.06.2019 | 09:47
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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