787 Views | 23.05.2019 | 13:49 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1357321

ista Deutschland GmbH (Essen)

Anbringen von Rauchmeldern

Ista hat in unserer Wohnung Rauchmelder 20 cm neben dem Anschluss für die Deckenlampen angebracht. Auf unsere Nachfrage, wie man da noch eine Lampe anbringen soll, hieß es, wir sollten doch ein Verlängerungskabel ziehen und dadurch die Lampe zum Anschluss versetzt anbringen.

Was soll das? Ich dachte, es gibt Vorgaben, wie weit die Rauchmelder von derartigen Anschlüssen entfernt sein müssen. Bis heute wurde hier nichts geändert.

Außerdem wird jährlich die Wartung und Kontrolle der Rauchmelder abgerechnet. Aber in 4 Jahren habe ich noch nie jemanden in meiner Wohnung gehabt, der eine Prüfung durchgeführt hat. Hauptsache, das Geld kann man einkassieren. Einen Nachweis über Kontrollen bekommt man auch nicht.

Bei Nachfragen wird man von ista an den Vermieter verwiesen und von diesem an ista.

Was zählt bei ista der Verbraucher?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ista Deutschland GmbH: Mehr Kundenfreundlichkeit und mehr Flexibilität wäre angebracht. Die Firma hat es schließlich mit Menschen zu tun und nicht mit Maschinen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


23.05.2019 | 14:38
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Und warum zahlen Sie die Wartung und Prüfung? Der Rechnungssteller hat Ihnen die einzelnen Posten nachzuweisen, und Sie müssen nicht jeden fragen, ob er einen Beleg hat. Schreiben Sie dem Rechnungssteller, das Sie innerhalb von 14 Tagen Nachweise der vergangenen 4 Jahre dafür haben wollen, ansonsten stellen Sie schnellstens die Rechnung für diese nicht nachgewiesenen Posten. Denken Sie an die 3 jährige Verjährungsfrist. Alle Posten, die ab 1.1.2016 Ihnen in Rechnung gestellt wurden, können Sie bis Ende dieses Jahres zurück verlangen. Viel Glück

31.05.2019 | 08:25
von ReclaBoxler-1357321 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.06.2019 | 09:07
von ReclaBoxler-1357321 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort von ISTA. Und die ist sehr wahrscheinlich auch nicht zu erwarte. ISTA sieht sich in seiner Kundenunfreundlichkeit im recht.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!