Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 127 Views | 27.07.2019 | 09:50 Uhr
geschrieben von Christoph Woschek

STROGON GmbH (Bonn)

Sittenwidrige Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 40221718345

2017 bin ich zu STROGON als Stromlieferant gewechselt. Die Abrechnung 2019 zeigt eine Grundpreiserhöhung um 94% ohne Ankündigung. Eine angebliche E-Mail mit der Ankündigung findet sich in meinem Backupsystem aber nicht

2017 bin ich zu STROGON als Stromlieferant gewechselt und habe extra einen Tarif ausgewählt der keine Bonuszahlungen/Rabatte/Geschenke oder sonstiges verspricht, einfach nur ein Tarif mit konstanten Tarifbedingungen.

SCHLAGWORTE

Die Abrechnung zum Ende 2. Jahr 30.06.2019 enthält eine Preissteigerung von 25% bei einem Mehrverbrauch von lediglich 13,3%. Dabei wurde die Grundgebühr um 94% erhöht. Nach intensiver Recherche in der Abrechnung vom Jahr zuvor habe ich im allgemeinen Text einen versteckten Hinweis auf einen neuen Grundpreis gefunden. Die Rechnung vom Jahr zuvor stammt vom 16.08.2018 aber der neue Preis wird schon ab 01.07.2018 verwendet.

1) Es gibt in den Abrechnungen von STROGON weder einen deutlichen Hinweis auf einen Preiserhöhung noch einen Vergleich alte Kosten zu neuen Kosten. Die Info wird im "Kleingedruckten", den allgemeinen Hinweisen versteckt.
2) Der neue Preis gilt rückwirkend und wurde nicht angekündigt.
3) Ein Hinweis auf eine Sonderkündigungsrecht fehlt auch.

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4) Die Preiserhöhung von über 10% ist sittenwidrig (ohne Erklärung der internen Kosten)

Am 12.07.2019 habe ich die Rechnung per E-Mail reklamiert, am 17.07.2019 auch schriftlich. Die Aufforderung von mir auf Zusendung einer Rechnung nach ursprüngliche vereinbarten Preisen wurde nicht aufgegriffen, auch eine Vertragskündigung aufgrund eines Sonderkündigungsrechts von mir wird nicht bestätigt. Stattdessen behauptet STROGON in der Antwortmail, sie hätten mir eine E-Mail zur Preiserhöhung bereits am 30.03.2018 zugesandt, also 3 Monate bevor der Abrechnungszeitraum vom Vorjahr endet. Die ursprüngliche E-Mail im Original mit Serverprotokoll wurde mir aber nicht z. B. im Anhang zugesandt.

Ich habe meine Emailbackups der Vergangenheit geprüft und keinerlei E-Mail mit Preiserhöhung von STROGON um den besagten Tag finden können. Es bleibt daher bei den Vorwürfen wie oben beschrieben.

Ich sehe dies als sittenwidrig und gesetzwidrig an.

Ich werde mich nun an die Schlichtungsstelle der Energieversorger wenden.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: Anwendung der ursprünglichen Preise, also Erstellung einer überarbeiteten Rechnung


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.08.2019 | 17:30
von Christoph Woschek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktuell liegt mir ein Angebot der Firma Strogon zur Einigung vor.


06.08.2019 | 12:07
von Christoph Woschek gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mit dem Unternehmen STROGON GmbH eine gütliche Einigung in beiderseitigem Interesse abschliessen können. Die Preiserhöhung wurde storniert und die diskutierte Rechnung wurde durch eine überarbeitete Rechnung ersetzt.




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