Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 86 Views | 20.08.2019 | 19:16 Uhr
geschrieben von Lukas Lober

Immergrün Energie (Köln)

Kein Neukundenbonus durch Gewerbe

Bestell-/Kundennummer: 28905O1373

Ich habe am 09.08.2019 meine Jahresabrechnung für den Tarif Spar Smart Premium 12 erhalten.

SCHLAGWORTE

In dieser ist allerdings der versprochene Neukundenbonus von 15% nicht enthalten.

Auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, dass dieser für mich nicht in Frage kommt, da an der Lieferadresse ein Gewerbe gemeldet ist.

Und aus den AGBs geht hervor, dass der Bonus nur gewährt wird, wenn an der Adresse eben kein Gewerbe gemeldet ist.

Das Gewerbe existiert tatsächlich. Meine Frau hat an dieser Adresse ein Kleingewerbe für ihren Tupperware-Vertrieb gemeldet. Das ist reiner Außendienst.

Der Stromverbraucht ist also ausschließlich privat.

Das habe ich der Dame am Telefon auch erzählt.

Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich das auch beweisen kann.

Natürlich kann ich das nicht! Aber das Gegenteil kann Immergrün auch nicht beweisen.

Laut den AGBs bin ich also nicht für den Bonus berechtigt. Allerdings hat für mich ein Neukundenbonus, wie der Name schon sagt, nichts mit dem rein privaten Verbrauch sondern mit dem Neukunde zu tun.

Jemand damit zu beauftragen Gewerbe an Lieferadressen ausfindig zu machen, ist schon ziemlich dreist.

Der Bonus ist dadurch für niemanden mit einer Photovoltaik-Anlage möglich.

Zudem wurde in der Rechnung die zeitnahe Auszahlung des Restguthabens von 34,44€ erwähnt. Das ist jetzt seit einer Woche fällig. Zeitnah ist für mich was anderes.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Immergrün Energie: 15% Neukundenbonus auf den Rechnungsbetrag => 133,34€ + mein Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.08.2019 | 09:39
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


24.08.2019 | 10:30
von Lukas Lober gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Betrag wurde gezahlt
Vielen Dank




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!