Durch DHL gelöste Beschwerde. | 193 Views | 14.08.2019 | 09:31 Uhr
geschrieben von Walter Altenkirch

DHL (Bonn)

Korrigiertes Schreiben - DSVGO?

Bestell-/Kundennummer: U4665420

DHL korrigiert Rechnung nicht

Ich bestellte für einen anstehenden Urlaub via Internet bei DHL den Nachsendeservice geschäftlich 17,90 Euro/Monat.

SCHLAGWORTE

In die entsprechenden Felder gab ich die notwendigen Daten ein, heute kam die Auftragsbestätigung/Rechnung, welche ja irgendwann steuerlich relevant ist.

Darin befinden sich nun Daten, die nicht korrekt sind. Denkbar, dass hier ein Datenabgleich mit der angegebenen Adresse aus früheren Aufträgen stattfand! *? *!

Ich rief nun den Kundenservice an und bat um Korrektur der Rechnung. Dies sei nicht möglich. Allein das erstaunt, auch DHL ist zur Ausstellung korrekter Rechnungen verpflichtet.

Nun, dann bitte ich um Stornierung, ich lege das neu an. Zu diskutieren, ob wer was wann falsch eingegeben hat? Storno geht, kostet aber 10,00 Euro.

Verärgert wollte ich nun auf der DHL Seite mich schriftlich an DHL wenden, das geht nicht, nur telefonisch an den Kundenservice. Per Schleife in den einzelnen Seiten wird man immer wieder dorthin geleitet > es geht nur: Kundenservice anrufen

1. Ich erwarte eine korrigierte Rechnung ohne den falschen Adresszusatz.

Die Anschrift ist Ihnen bekannt und darf ohne den unerwünschten Adresszusatz von Ihnen zur Übersendung der korrigierten Rechnung zu o. g. Auftrag genutzt werden. Eine E-Mail-Adresse ist Ihnen auch bekannt, diese dürfen Sie ebenfalls nutzen, diese steht aber auch in keinem Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag!

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2. Für die Zukunft: Ich bin der Kunde und ich bestimme was, wann, in welches Formular geschrieben wird =jeglicher Abgleich mit irgendwelchen anderen zu einer Anschrift bekannten Daten ist zu unterlassen.

Es gilt, was ich in ein Formular eintrage, nicht was DHL meint eintragen zu müssen. Nötigenfalls ist eine sofortige Korrektur der von DHL genutzten Software erforderlich, um solche gesetzlich verbotenen und von mir nicht autorisierten Datenabgleiche zu verhindern.

Dies sicherzustellen ist DHL verpflichtet, das ist Datenschutz: nur weil Sie weitere Daten zu einer Anschrift kennen, steht es Ihnen nicht zu, unerwünschte Ergänzungen in Formularen/Aufträgen vorzunehmen, noch dazu öffentlich im Briefkopf zu verbreiten und falsche Tatsachen zu schaffen.

Das wäre alles schnell und serviceorientiert mit einem Telefonat mit dem netten Herrn vom Kundenservice zu erledigen gewesen:

- Auftrag aufrufen

- Daten korrigieren

- neue Rechnung senden

= zufriedener Kunde, danke bis zum nächsten Mal.

Stattdessen: nix als Ärger!

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Meine Forderung an DHL: Erteilung einer korrigierten Rechnung mit den korrekten Angaben ohne Kosten für mich an die bekannte Anschrift


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


15.08.2019 | 11:56
von Walter Altenkirch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenmeldung: Heute kam per Post eine Stornierungsbestätigung des Auftrags xx bis xx.
Dort steht: ab dem 15.08 werden wir den Lagerservice einstellen. Ab dem 15.08 war nie ein Lagerservice beauftragt.

Wo Menschen arbeiten, da menschelt es.

Geklärt ist jedenfalls: die korrekte Anschrift wurde verwendet, das ist erfreulich.

Jetzt werde ich den Auftrag erneut eingeben und hoffe, dass Sie es schaffen, das korrekt zu verarbeiten. Bezahlt habe ich ja schon 17,90 Euro.


22.08.2019 | 11:44
von Walter Altenkirch | Regelverstoß melden
Wann bekomme ich die gezahlten 17,90 Euro wieder? Nachdem ich nun einen neuen Auftrag eingegeben habe und dieser auch korrekt bestätigt wurde, wurden erneut Euro 17,90 abgebucht unter der neuen Auftragsnummer.So lange kann doch eine Rückzahlung nicht dauern.

22.08.2019 | 19:25
von Walter Altenkirch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute die 1. Lastschrift zurückgegeben. Damit habe ich die Beschwerde gelöst.




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