Durch ERGO Versicherungsgruppe gelöste Beschwerde. | 139 Views | 09.04.2020 | 14:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3335711

ERGO Versicherungsgruppe AG (Düsseldorf)

Reiserücktrittversicherung erstattet keine Stornokosten

Bestell-/Kundennummer: Schadens-Nr. 120.006.713

Wir hatten eine Reise gebucht vom 28.4. bis zum 5.5. nach Sorrent und Capri. Leider hatte am 4.3. meine Mutter einen Schlaganfall erlitten und wir mussten die Reise am 6.3. beim Reiseveranstalter, der Vianova GmbH in Weimar, stornieren. Die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt der ERGO hat der Reiseveranstalter mit seiner Reise mit verkauft. Die freundliche Dame am Telefon sagte deshalb, dass sei deshalb gar kein Problem. Sie schickt die Stornokostenrechnung.

SCHLAGWORTE

Nach Erhalt der Stornokostenrechnung, dem ärztlichen Attest des Universitätsklinikum über den stationären Aufenthalt und der genauen Diagnose, haben wir alle geforderten Unterlagen am 15.3. im Onlineportal der ERGO-Reiseversicherung hochgeladen. Am 16.3. forderte die ERGO-Versicherung weitere Unterlagen nach (Reisebestätigung des Veranstalters), die wir umgehend per Post nachgeliefert haben. Am 17.3. gab das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung heraus. Am 20.3. sagte der Reiseveranstalter Vianova per Information auf seiner Homepage alle Reisen bis zum 30.04. ab.

Da es weder neue Informationen von der ERGO-Versicherung noch vom Reiseveranstalter gab, rief ich am 6.4. die ERGO-Versicherung an. Dort versicherte man, es sei alles im Fluss und wir bekommen noch diese Woche Post. Das Schreiben war dann heute im Briefkasten. Man lehnt die Übernahme der Stornokosten ab, da nun seit dem 17.3. eine weltweite Reisewarnung besteht. Die Erstattung der Kosten bezieht sich immer auf den Reisezeitraum und nicht wann der Schadensfall eingetreten ist (Stornierungsdatum). Egal, ob zu diesem Zeitpunkt die Reise noch nicht abgesagt war. So meinte heute der ERGO-Mitarbeiter heute am Telefon.

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Nun frage ich mich, wäre der Schadensfall schon, z. B., im Januar oder Februar (Corona war noch kein weltweites Gespenst) eingetreten und die ERGO-Reiseversicherung hätte die Stornokosten bereits zügig erstattet, würde sie dann jetzt die Erstattung beim Kunden zurückfordern, weil die Reise inzwischen seit dem 20.03. abgesagt wurde?

Ich sehe hier reine Willkür am Werk. Wer jetzt nicht schon einen schweren Schlaganfall erlitten hätte, würde jetzt spätestens nach diesem Schreiben selbigen vor Ärger und Aufregung bekommen. Eine Krankheit in dieser Größenordnung sucht man sich ja nun wirklich nicht freiwillig aus, um aufgrund der Corona-Pandemie eine gebuchte Reise wieder vom Hacken zu bekommen.

Es ist unglaublich, wie man sich versucht mit einer späteren generellen Reiseabsage nach Schadensmeldung hier komplett aus der Pflicht zu winden.

Nach Meinung der ERGO gibt es gar keine Stornokosten, da die Reise ja inzwischen abgesagt sei. So steht es im heute erhaltenen maschinell erstellten Schreiben.

Ich frage mich deshalb auch, ob die ERGO-Reiseversicherung nur Beiträge einzieht und ob es schon jemals zu einer Erstattung von Stornokosten kam.

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Meine Forderung an ERGO Versicherungsgruppe AG: Erstattung der Stornokosten in Höhe von 1173,80 €


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Kommentare und Trackbacks (1)


27.04.2020 | 15:55
von ReclaBoxler-3335711 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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