Durch MVV Energie gelöste Beschwerde. | 84 Views | 26.08.2020 | 20:48 Uhr
geschrieben von Vera B.

MVV Energie AG (Mannheim)

Enorme Diskrepanz bei Schlussrechnungen, unmöglicher Gasverbrauch

Wir waren von September 2018 bis Mai 2020 Kunde bei MVV Energie in Mannheim.

SCHLAGWORTE

Anbei die Schilderung des Problems welches nicht zu erklären.

1. Schlussrechnung vom 13.06.2020. Hier liegt ein zu zahlender Betrag von 1446,63€ vor. Dafür wurden schon Tilgungen getätigt. Vom 15.06.2019 bis 03.05.2020 sollen wir einen absolut unmöglichen Gasverbrauch von 17735 KWH gehabt haben. In dieser Zeit waren wir rund 2 Monate überhaupt nicht in der Wohnung zugange, da die Corona Pandemie kam und wir als Studenten demnach in Mannheim nicht vor Ort waren. Der Verbrauch stimmt nicht mit den Monaten überein. Der Zählerstand alt ~3300, dies lässt sich durch Bilder belegen, ist der Zählerstand bei Einzug im September 2018, während der neue Zählerstand vom 03.05.2020 ist. Nun sollen wir in dem Zeitraum 17700 kWh verbraucht haben und müssen hierfür nachzahlen, obwohl der Gasverbrauch sich auf den gesamten Zeitraum streckt, und in der Schlussrechnung nur vom 15.06.219 bis 03.05.2020 die Rede ist. Bilder hierzu befinden sich im Anhang.
Hier ist eine klare Diskrepanz vorhanden die so wie sie momentan vorliegt definitiv nicht stimmen kann. Daher bitten wir um Überprüfung des Problems und möglicherweise eine neue Eichung des Zählers!

2. Schlussrechnung vom 11.08.2020. Hierbei haben wir einen Verbrauch von 384 KWH für etwas mehr als 2 Monate. Auf das Jahr gerechnet hätten wir hier 2124 KWH verbraucht, in der vorliegenden Rechnung vom 13.06.2020 sollen wir 17735 KWH verbraucht haben, also das 8(!)-fache wie in den beiden Monaten, als wir in Mannheim waren.

Das ist schlicht und einfach nicht zu erklären, hier muss ein Fehler seitens MVV oder ein Fehler bei dem Zähler vorliegen. Uns ist durchaus bewusst, dass es Schwankungen im Verbrauch geben kann, genauso das man Nachzahlungen tätigen muss, aber dieser extreme unrealistische Unterschied ist nicht zu erklären. Möglicherweise muss der Zähler neu geeicht werden oder er wird von mehreren Personen im Haushalt genutzt.

Unser Problem scheint kein Einzelfall zu sein, wie hier in der ReclaBox zu sehen ist.

3. Formfehler des angegebenen Zeitraum: Wie bereits oben geschildert, ist der Zeitraum nicht korrekt. Der Zählerstand, der dort gelistet ist, ist der Zählerstand bei Einzug, sprich, streckt sich die Rechnung über den gesamten Zeitraum und auf der Rechnung nur auf ein Jahr. Dies ist alles mit Belegen zu beweisen. Daher kann die Rechnung, sowie sie uns vorliegt, nicht stimmen.

Des weiteren haben wir bereits Schlussabrechnungen für das Jahr zuvor bekommen, bei dem wir etwas zurück bekommen haben und nun folgt eine Rechnung, deren Verbrauch sich auf den gesamten Zeitraum streckt? Hier liegt ein offensichtlicher Fehler vor, daher muss alles erneut überprüft werden. Diese Rechnung kann nicht akzeptiert werden.

4. Irrsinniger Verbrauch, möglicherweise neue Eichung des Zählers.

Der Gasverbrauch bei einem Zwei-Personen-Haushalt in einer 60-qm-Wohnung liegt ungefähr bei 5000-10000 KWH pro Jahr. Wir sollen 17735 kWh verbraucht haben, in der Spitze also das bis zu dreifache!? Im Vorjahr hingegen sollen wir nur 1070 kWh verbraucht haben. Zusätzlich waren wir in diesem Zeitraum etwa mehr als 2 Monate nicht in der Wohnung, weswegen der Verbrauch hier in etwa das 4-Fache beträgt. Im Winter haben wir außerdem nicht geheizt und die Heizung quasi nie gebraucht. Daher liegt die Vermutung nahe, dass etwas mit dem Zähler nicht stimmt oder jemand in dem Komplex unseren Zähler mitnutzt.

Um auf den Punkt zu kommen fordern wir, dass das vorliegende Problem überprüft wird, die Rechnung annulliert wird und der tatsächliche Verbrauch ermittelt wird mit gegebenenfalls Eichung des Zählers oder Hinzuziehen eines Gutachters.

Sollte hierauf keine Reaktion erfolgen, behalten wir es uns vor, rechtliche Schritte einzulegen.

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Meine Forderung an MVV Energie AG: Überprüfung der Rechnung und Zurücknahme dieser, Überprüfung des Zählers, Eichung des Zählers, Rückzahlung der gezahlten Zahlungen! Näheres liegt in der Beschwerde vor.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.08.2020 | 13:59
Firmen-Antwort von: MVV Energie AG
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrte Frau B.,

selbstverständlich werden wir Ihr Anliegen sofort überprüfen und uns dann persönlich bei Ihnen melden, um den Vorgang zu kären.

Mit freundlichen Grüßen - Ihre MVV

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.08.2020 | 15:18
von Vera B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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