Jochen Schweizer GmbH (München)
Keine Kostenfreie Gutscheinverlängerung aufgrund von Corona
Wir haben mit einem Jochen Schweitzer Gutschein eine Städtereise gebucht, die coronabedingt nicht angetreten werden kann. Wir baten um eine kostenfreie Verlängerung des Gutscheins. In zwei Telefonaten und einer Mail, die aus Textbausteinen bestand, wurde uns lediglich eine kostenpflichtige Verlängerung "aus Kulanz" angeboten.
Wir hätten den Gutschein ja auch schon früher einlösen können, so der Kundendienst.
Die Gebühr von 10% seines Wertes um ein Jahr verlängern zu lassen, können wir nicht akzeptieren, zumal es sich dabei keinesfalls um eine Kulanz handelt, sondern um das jederzeit online verfügbare Prozedere für eine Gutscheinverlängerung.
Auch der Hinweis, es hätte in unserer Verantwortung gelegen, den Gutschein innerhalb seiner dreijährigen Gültigkeitsdauer einzulösen und insoweit die nun eingetretene Situation zu verhindern, geht ins Leere. Das Gegenteil ist maßgeblich: Wir haben den gesamten Zeitraum der Gültigkeitsdauer uneingeschränkt zur Verfügung, den für uns besten Zeitpunkt der Einlösung zu wählen – das gilt für die zwei letzten Monate der Gültigkeit genauso wie für jeden anderen.
Es ist völlig irrelevant, ob aus Ihrer Sicht einer Einlösung des Gutscheins in den vergangenen Monaten grundsätzlich nichts im Wege stand. Allein wir als Kunden bzw. Nutzer des Gutscheins können festlegen, wann der beste Zeitpunkt zum Einlösen des Gutscheins ist.
Hätten wir, wie von Ihnen angedeutet nur rechtzeitig gebucht, wäre in unserem Fall der Gutscheinverfall nicht zu verhindern gewesen.
21.12.2020 | 13:43
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Gern geben wir Ihnen zu Ihrem Anliegen eine Rückmeldung. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in unserer AGB sowie im §195BGB. Sollte es Ihnen als Kunden nicht möglich sein einen verbindlichen Termin innerhalb der Gültigkeit zu vereinbaren, bieten wir Ihnen aus Kulanz eine Verlängerung gegen eine Pauschale in Höhe von 10% an. Gerne schauen wir uns Ihr Anliegen an. Bitte übersenden Sie uns Ihre vollständige Bewertung sowie Ihren betreffenden Gutscheincode an trustpilotjochen-schweizer.de. Sobald uns Ihre Nachricht vorliegt, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen zurück. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst