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612 Views | 13.10.2022 | 11:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3165351
Ich habe Internetangebot vorgezeigt.
Fielmann könnte nicht mithalten, obwohl überall damit beworben. Als ich Kundenservice von Fielmann eingeschaltet habe, wurde mir von einem Mitarbeiter aus der Filiale Breitscheidstr. 5 in Nürnberg telefonisch Hausverbot für alle Filialen in Nürnberg erteilt.
Ohne erkennbaren Grund!
Meine Forderung an Fielmann AG:
Stellungnahme! Hausverbot ist nicht rechtens!
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
So mir nichts dir nichts wird niemanden ein Hausverbot, noch dazu für alle Filialen auferlegt.
War wohl ein hitziges Telefongespräch.
Und wenn schon, wenn Fielmann Ihr Geld durch Erteilung eines Hausverbots nicht sehen möchte, die Konkurrenz freut sich auch.
„Was soll da noch an meine Beschwerde fehlen? Fielmann kann in diesem Fall nicht mit Angebot aus dem Internet mithalten oder nicht will. “
Fielmann MUSS nicht. Wenn Sie ein anderes/besseres Angebot gesehen haben, zum Beispiel von einem Mitbewerber, muss Fielmann nicht darauf eingehen. Zwingen können Sie die Mitarbeiter nicht.
Der Mitarbeiter hat nur sein Hausrecht durchgesetzt. Kann mir auch vorstellen, dass Sie nicht ungedingt ungehalten waren. Wenn er Sie nicht als Kunden will und Sie ein anderes / besseres Angebot beim Mitbewerber gesehen haben, der wird sich freuen.