0 Views | 29.01.2023 | 17:36 Uhr
geschrieben von Stefan Dankers
Kündigung mit Sonderkündigungsrecht wird ignoriert + Abschläge trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung weiter abgebucht.
Aufgrund einer Preiserhöhung zum 17.12.2022 habe ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und zum 17.12.2022 gekündigt.
Die Kündigung wurde per E-Mail versendet.
Das Online-Kündigungsformular war ohne Funktion, eine Kündigung auf diesem Weg also nicht möglich.
Dem Einzug des erhöhten Abschlages von Dezember und Januar wurde bei der Bank widersprochen, das Geld wird zurückgebucht.
Meine Forderung an voltera - Energy2day GmbH:
Bestätigung der Kündigung zum 17.12.2022.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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